Frage an Ilse Aigner von Hermann N. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrter Frau Aigner,
für mich sind Sie der einzige Lichtblick in der CSU.
Deshalb würde ich gern wissen, wie Sie zu der von Ihrem Kollegen Friedrich angeregten Klarnamens-Pflicht für das Internet stehen.
Das Internet ist bereits heute - entgegen der Ansicht von Friedrich - kein rechtsfreier Raum: Beleidigungen etc. können ohne weiteres und erfolgreich zur Anzeige gebracht werden. Das Niveau in Foren ohne Klarnamen ist nach meiner Erfahrung deutlich höher als in Klarnamensforen.
Ich halte das für eine unzulässige Beschränkung der (Meinungs-) Freiheit, Artt. 1 I, 2 GG, § 3a BDSG, § 13 VI TMG.
MfG Hermann Neuberger
Sehr geehrter Herr Neuberger,
vielen Dank für Ihre Frage.
Ich halte es in einer Demokratie prinzipiell für richtig, dass man sich zu seinen Worten bekennt, indem man dafür mit seinem Namen einsteht. Allerdings sei hier gerade für das Internet die Einschränkung gemacht, dass Jugendliche aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes durchaus unter Pseudonym agieren sollten. Darüber hinaus ist es m. E. schlichtweg nicht praktikabel, eine Klarnamenpflicht im Internet durchzusetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ilse Aigner, MdB