Frage an Ilse Aigner von Jörn N. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung
Sehr geehrte Frau Aigner,
ich würde gerne wissen, wie sie auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu Pollen gentechnisch veränderter Pflanzen im Honig reagieren.
Im Newsletter des Umweltinstitut München e.V. heißt es dazu:
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Der Europäische Gerichtshof hat klare Regeln festgelegt:
- Honig mit Pollen von Genpflanzen, die keine EU-Zulassung als Lebensmittel haben, darf nicht mehr verkauft werden. Auch kleinste Verunreinigungen sind unzulässig.
- Honig muss als "gentechnisch verändert" gekennzeichnet werden, wenn er mehr als 0,9 Prozent zugelassene Genpflanzen enthält.
- Ab sofort gilt das Verursacherprinzip: Für Spuren von Genpflanzen im Honig kann der Imker Schadenersatz vom Landwirt verlangen.
- EU-Länder, und damit auch die Bundesregierung, haben für den Schutz der Imker zu sorgen. So könnten zum Beispiel die Abstände zwischen Gen-Feldern und Bienenstöcken von 150 bzw. 300 Meter auf mindestens fünf Kilometer vergrößert werden, da Bienen so weit zur Nahrungssuche fliegen.
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Werden sie nun eine entsprechende Abstandsregelung von mindestens 5 Kilometern erlassen?
Mit freundlichen Grüße
J. Naber