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Ilse Aigner
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Frage von Benjamin W. •

Frage an Ilse Aigner von Benjamin W. bezüglich Verbraucherschutz

Wie kann es immer noch sein, dass man aufgrund von Problemen, die vom Telefon-/Internetanbieter selbst verursacht wurden, man auf den Rechnungen angegebenen Hotlines anruft und dort durch gebührenpflichtige Nummern abgezockt wird? Folgendes Beispiel: Telefonanbieter trägt falsche Adresse ein --> Rechnungen kommen nicht an --> Mittlerweile wurden schon 6 Telefongespräche nötig. Es ist nur eine NUmmer bekannt: Die der offiziellen Service Hotline. Bei dem 4. Gespräch zu dem Thema empöre ich mich darüber bei dem Mitarbeiter und er sagt mir total genervt warum ich denn dann nicht auf der kostenlosen Hotline anrufen würde. Nur wieso ist die kostenlose Hotline nicht auf den Rechnungen abgedruckt? Was sind das für Geschäftspraktiken? Das gehört verboten!

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Wolf,

herzlichen Dank für Ihre Frage zu den gebührenpflichtigen Hotlines von Telekommunikationsanbietern.

Im Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie bei den Verbraucherorganisationen gehen immer wieder Beschwerden über Kunden-Hotlines ein.

Ihr Telekommunikationsanbieter bietet möglicherweise für Beschwerdefälle eine kostenlose Rufnummer an. Dass diese auf Ihrer Telefonrechnung nicht genannt sind, hängt vermutlich damit zusammen, dass dort in der Regel nur die üblichen Hotline-Rufnummern angegeben sind. Ich gebe Ihnen aber recht, dass Unternehmen auch die für Beschwerden vorgesehenen Rufnummern den Kunden gegenüber transparent machen sollten.

Mittlerweile sind im Internet auch Portale zu finden, die Ersatznummern für eine Reihe von Hotlines bestimmter Unternehmen mit der Vorwahl 0180 nennen. Bei den Ersatznummern handelt es sich in der Regel um normale Ortsnetzrufnummern.

Grundsätzlich sind Unternehmen nicht verpflichtet, kostenlose bzw. kostengünstige Rufnummern bereit zu stellen. Es steht jedem Unternehmen frei, zu entscheiden, wie es sein Geschäftsgebaren gestaltet und die damit verbundenen Service-Leistungen für seine Kunden erbringt. Hierzu gehört auch die Entscheidung für eine bestimmte Telefonnummer, sei es eine „normale“ Telefonnummer zu gängigen Tarifen, eine kostenlose 0800er oder eine gebühren-pflichtige 0180er Rufnummer.

Ein generelles Verbot von kostenpflichtigen Service-Nummern erscheint unseres Erachtens auch nicht erforderlich. Da die Unternehmen in vielen Fällen die Kosten von Service-Rufnummern nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG) angeben bzw. angeben müssen, sind die Service-Kosten für die Kunden bereits bei Vertragsschluss erkennbar. Daher ist es auch aus Verbrauchersicht nicht zu beanstanden, wenn die Unternehmen verschiedene Geschäftsmodelle wählen können.

Mit besten Grüßen,
Ihre

Ilse Aigner, MdB

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