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Ilse Aigner
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Frage von Juergen E. •

Frage an Ilse Aigner von Juergen E. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrte Frau Ministerin Aigner,

für vegetarisch lebende Menschen ist es sehr aufwändig und schwierig, jeweils die Produktinformationen bei Lebensmitteln auf "tierische Bestandteile" zu durchforsten. Eine große Hilfe wäre die flächendeckende Einführung des "grünen V" als Zeichen, dass das jeweilige Produkt für Vegetarier/innen geeignet ist. Wie ist Ihre Position? Könnten Sie sich für dieses Anlegen parlamentarisch einsetzen?

Schöne Grüße

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Essig,

herzlichen Dank für Ihre Frage.

Die Grundkennzeichnung vorverpackter Lebensmittel ist auf europäischer Ebene durch die Lebensmittel-Etikettierungsrichtlinie geregelt, die in Deutschland durch die Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung umgesetzt wurde.

Die Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung regelt die verpflichtenden Angaben für Lebensmittelverpackungen. So muss jede Fertigpackung u.a. ein Verzeichnis der Zutaten tragen. Als Zutat gilt nach Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung jeder Stoff, der bei der Herstellung eines Lebensmittels verwendet wird und unverändert oder verändert im Enderzeugnis vorhanden ist, einschließlich der Zusatzstoffe, als Beispiel für die Klasseneinteilung innerhalb der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung sind Backtriebmittel, Stabilisatoren und Geschmacksverstärker zu nennen.

Mit diesen Kennzeichnungsregelungen, die rechtliche Mindestanforderung an die Lebensmittelkennzeichnung sind, haben Vegetarier die Möglichkeit, sich mit Hilfe der Zutatenliste eines Produktes über seine Bestandteile zu informieren. Darüber hinaus gehende, verpflichtende Regelungen zur Kennzeichnung vegetarischer Lebensmittel bestehen nicht.

Mit freundlichen Grüßen,

Ilse Aigner, MdB

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