Frage an Ilse Aigner von Ulrike S. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrte Frau Aigner,
ich bin empört, dass eine Kennzeichnung von Lebensmitteln, die aus oder durch Nachfahren geklonter Tiere gewonnen werden, am Widerstand der deutschen Regierung gescheitert ist.
Wie vereinbaren sie die Haltung der Regierung in der Frage des Klonfleisches/milch/eier mit der von Ihnen beanspruchten verantwortungsvollen Politik im Sinne eines vorbeugenden Verbraucherschutzes?
Sehr geehrte Frau Schaper,
herzlichen Dank für Ihre Frage.
Beim Einsatz des Klonens in der Lebensmittelproduktion hab ich nicht nur ethische Bedenken. Es gilt eine kritische Position beim Einsatz des Klonverfahrens auch aus Gründen des Tierschutzes und insbesondere bei der Tiergesundheit zu beziehen. Daher setze ich mich nachdrücklich für ein Verbot des Klonens für die Lebensmittelerzeugung ein.
Die Europäische Kommission hat im Oktober 2010, auch auf Druck der Bundesregierung, spezifische Regelungen für den Bereich des Klonens für die Lebensmittelproduktion angekündigt. Unter anderem soll das Klonen zu Lebensmittelzwecken für zunächst fünf Jahre verboten werden. Nach Angabe der Kommission soll ein entsprechender Rechtssetzungsvorschlag voraussichtlich bis 2013 vorgelegt werden.
Für die Übergangszeit bis zum Erlass dieses angekündigten Rechtsakts war beabsichtigt, Regelungen in die Neufassung der Novel Food-Verordnung aufzunehmen. Über die Ausgestaltung solcher Übergangsregelungen wurde zuletzt im Vermittlungsverfahren zwischen Europäischem Parlament, Rat und Europäischer Kommission eingehend beraten. Zwar konnte man sich u.a. über ein zunächst befristetes Verbot des Klonens für die Lebensmittelproduktion, das Verbot der Vermarktung von Lebensmitteln von geklonten Tieren sowie über die Etablierung von Rückverfolgbarkeitssystemen einigen. Jedoch sind die Verhandlungen, trotz intensiver Bemühungen, einen Kompromiss zu erzielen, in der letzten Sitzung des Vermittlungsausschusses Ende März 2011 gescheitert, weil sich das Europäische Parlament und der Rat nicht auf eine Kennzeichnungsregelung für Lebensmittel der ersten Nachkommengeneration geklonter Tiere einigen konnten. Da möglicherweise das Klonen in Ländern außerhalb der EU zur Anwendung in der Tierzucht kommt und nicht ausgeschlossen werden kann, dass Lebensmittel von Nachkommen geklonter Tiere auf den europäischen Markt gelangen, wurden Vorschriften hinsichtlich der Kennzeichnung solcher Lebensmittel diskutiert.
In diesem Zusammenhang habe ich mich nachdrücklich für eine Kennzeichnung von Lebensmitteln von Nachkommen geklonter Tiere der ersten Generation eingesetzt, um die Information und Wahlfreiheit der Verbraucherinnen und Verbraucher sicherzustellen.
Die in den Medien aufgestellte Behauptung, Deutschland habe zum Scheitern der Novel-Food-Novelle beigetragen, entbehrt jeder Grundlage. Die Bundesregierung hat sich vielmehr konstruktiv und geschlossen für tragfähige Kompromisslösungen eingesetzt, die dem Verbraucherschutz, dem Tierschutz und der Tiergesundheit Rechnung tragen und die internationalen Verpflichtungen der EU berücksichtigen.
Es ist zwar bedauerlich, dass durch das Scheitern der Novelle der Novel Food-Verordnung die genannten Übergangsregelungen zu Lebensmitteln von geklonten Tieren und deren Nachkommen derzeit nicht erlassen werden können. Diese Aspekte sollen jedoch in der genannten eigenständigen Regelung zum Klonen in der Lebensmittelproduktion wieder aufgegriffen werden. Vorerst finden die Vorschriften der geltenden Novel Food-Verordnung weiter Anwendung. Danach unterliegen Lebensmittel von geklonten Tieren selbst der Zulassungspflicht. Da eine Zulassung für solche Produkte bis jetzt nicht erteilt wurde, ist die Vermarktung von Lebensmitteln von geklonten Tieren in Deutschland und in den anderen Mitgliedstaaten der EU verboten.
Ich kann Ihnen versichern, dass ich mich weiterhin dafür einsetzen werde, dass der Verbraucherschutz und die Verbraucherinformation, aber auch die Fragen des Tierschutzes, der Tiergesundheit und der Ethik wichtige Eckpunkte zukünftiger Reformen darstellen werden.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihre
Ilse Aigner MdB