Frage an Ilse Aigner von Birgit M. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Aigner,
wie kann es sein , das Sie die Grenzwerte für radioaktiv belastete Lebensmittel erhöhen. Es liegt kein Grund dafür vor. Wir haben keinen Nahrungsnotstand in Deutschland und auch keinen nuklearen Notstand, der so ein Verhalten rechtfertigen würde.
Warum wird die Bevölkerung nicht über solche Maßnahmen informiert?
Warum verweisen Sie auf verstärkte Kontrollmaßnahmen“ und „spezielle Schutzstandards“
Kritische Bürger erfahren diese Dinge über das Umweltinstitut München, siehe unten.
Für Lebensmittel und Lebensmittelimporte gelten für Cäsium-134 und Cäsium-137 üblicherweise Höchstwerte von 370 Becquerel/Kilogramm für Säuglingsnahrung und Milchprodukte sowie von 600 Becquerel/Kilogramm für andere Nahrungsmittel (EU-Verordnung 733/2008). Mit der Eilverordnung 297/2011, in Kraft getreten am 27. März 2011, hat die Europäische Kommission diese Grenzen für Produkte aus den betroffenen japanischen Regionen deutlich heraufgesetzt: auf 400 Becquerel/Kilogramm für Säuglingsnahrung, auf 1000 Becquerel/Kilogramm für Milchprodukte und auf 1250 Becquerel/Kilogramm für andere Nahrungsmittel. Bestimmte Produkte wie Fischöl oder Gewürze dürfen diesen Wert sogar um das Zehnfache übersteigen, also bis zu 12.500 Becquerel/Kilogramm belastet sein – ein 20-faches des bisherigen Limits.
Hintergrund für die Anhebung ist die nach der Tschernobyl-Katastrophe im Jahr 1987 erlassene EU-Verordnung 3954/1987. Demnach können im Falle eines „nuklearen Notstandes“ die Höchstgrenzen für die zulässige radioaktive Belastung von Lebensmitteln angehoben werden, um einer Nahrungsmittelknappheit vorzubeugen. „Diese Regelung jetzt in Kraft zu setzen, ist absurd, denn es gibt in Europa keinen nuklearen Notstand und erst recht keine Nahrungsmittelknappheit. Importe aus Japan spielen für die Versorgungssicherheit der europäischen Bürger überhaupt keine Rolle“, sagten Thilo Bode und Christina Hacker.
Bitte nehmen Sie dazu Stellung.
Mit freundlichen Grüßen,
Birgit Meyer.