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Ilse Aigner
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Frage von Michael S. •

Frage an Ilse Aigner von Michael S. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrte Frau Aigner,

zu der E10-Abzocke die momentan in Deutschland stattfindet habe ich auf "web.de" gerade folgendes von Ihnen gelesen: "Es kann nicht sein, dass die Autofahrer jetzt am Ende die Rechnung dafür bezahlen sollen, dass sich einzelne Konzerne aus der Verantwortung stehlen", sagte Aigner der "Rheinischen Post" (Samstag). Sie fügte hinzu: "Die Einführung von E10 darf nicht dazu genutzt werden, die Preise für Kraftstoff bewusst in die Höhe zu treiben."

Ich frage Sie wann greift endlich der Verbraucherschutz ein? Wann kommen endlich Sanktionen gegen die Abzocke mit dem "alten" Sprit Marke Super 95?

Bestandsschutz schön und gut, doch wie konnte das Schlupfloch entstehen dass die Konzerne ganz unverblühmt diesen Schutz hernehmen können um den Preis um 8 Cent pro Liter zu erhöhen.

Wäre ich jetzt noch Pendler, könnte ich kündigen da ich keine Lust habe nur für meinen Tank zu arbeiten.

Wann tun Sie endlich was?

Mit freundlichen Grüßen,

Michael Schelle

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Schelle,

herzlichen Dank für Ihre Frage betreffend der Kraftstoffpreisentwicklung. Zwar sind die Wirtschaftsteilnehmer grundsätzlich frei in der Festlegung ihrer Preise, weil die Marktverhältnisse darüber entscheiden, welche Preise sich für Waren und Dienstleistungen bilden. Das Bundeskatellamt als zuständige Wettbewerbsbehörde beobachtet die Preisbildung an den Tankstellen allerdings aufmerksam und hat seit 2009 eine Sektoruntersuchung für den Bereich der Kraftstoffe durchgeführt. Im Zwischenbereich wurde festgestellt, dass die in Deutschland tätigen Mineralölkonzerne Shell, BP(Aral), ExxonMobil(Esso), ConocoPhilipps (Jet) und Total auf regionalen Tankstellenmärkten ein beherrschendes Oligopol bilden und eine überragende Marktstellung besitzen. Die Ergebnisse des abschließenden Untersuchungsberichts haben gezeigt, dass Regelungen getroffen werden müssen, um den Wettbewerb auf dem oligopolistisch geprägten Mineralölmarkt zu stärken.

Bereits im März habe ich mich gegenüber meinen Kollegen Brüderle für die so genannte "österreichische Regelung" ausgesprochen. Diese besagt, dass die Preise an den Tankstellen nur einmal täglich umgestellt werden dürfen. Im Mai 2011 wurde diese Möglichkeit bereits vom Bundeskartellamt untersucht und für zulässig befunden. das Bundeskartellamt hat daneben aber auch angeregt, dass die "australische Regelung" zu prüfen sei, nach der Preiserhöhungen bereits am Vortag angekündigt werden müssen und die Preise für 24 Stunden nicht verändert werden dürfen. Derzeit wird im federführend zuständigen Bundeswirtschaftsministerium geprüft, inwiefern die Details solcher Vorschriften in ausländischen Rechtsordnungen auch in Deutschland effektiv und zulässig wären.

Falls Sie weitere Fragen zum Thema haben, können Sie sich über www.bmelv.de direkt an das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucheschutz wenden. Auf der Seite Abgeordnetenwatch können mir interessierte Bürger Fragen stellen, die mein Abgeordnetenmandat betreffen.

Mit besten Grüßen,

Ilse Aigner MdB
Bundesministerin für Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz

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