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Ilse Aigner
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Frage von Brigitte G. •

Frage an Ilse Aigner von Brigitte G. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrte Frau Ministerin Aigner,

im Internet habe ich gelsen ( http://www.transgen.de/aktuell/1266.doku.html ), dass trotz gerichtlichem Verbot in den USA gentechnisch veränderte Zuckerrüben angebaut werden dürfen.

Im Netz ( http://umweltinstitut.org/gentechnik/freisetzungsversuche/hintergruende_genruebe_2011-818.html ) habe ich auch gelesen, dass hier in Norddeutschland in einem Freilandversuch bei Nienburg/Saale ebenfalls gentechnisch veränderte Zuckerrüben angebaut werden sollen.

Ich finde, dass das mit einem sehr hohen Risiko für Mensch und Umwelt verbunden ist. Ich frage Sie also, wie Sie gewährleisten wollen, dass durch die Ausbreitzung der gentechnisch veränderten Rüben keine Risiken für uns Verbraucher entstehen können? Wie soll gesichert werden, dass durch den dann möglichen verstärken Herbizideinsatz - denn die gentechnisch veränderten Zuckerrüben werden resistent gegen Herbizide sein - keine Gefahren und gesundheitlichen Beeinträchtigungen für Mensch und Umwelt auftreten werden?

Mit freundlichen Grüßen

Brigitte Giersemehl

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Giersemehl,

vielen Dank für Ihre Frage.

Wie Sie, bin auch ich der Meinung, dass wir gewährleisten müssen, dass auch langfristig negative Folgen für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt mit Sicherheit ausgeschlossen werden können. Deshalb müssen wir bei der Zulassung gentechnisch veränderter Pflanzen, wie der herbizidresistenten Zuckerrübe H7-1, mit aller Sorgfalt vorgehen. Kompromisse bei der Sicherheit darf es nicht geben.

Bei derartigen Genehmigungen handelt es sich aus diesem Grunde um Einzelfallentscheidungen, bei denen Pro und Contra auf wissenschaftlicher Grundlage sorgfältig abgewogen werden.

Ein generelles Anbauverbot von gentechnisch veränderten Pflanzen ist nach gegenwärtiger Rechtslage nicht möglich. In der Europäischen Union dürfen gentechnisch veränderte Pflanzen und Lebensmittel in Verkehr gebracht werden, wenn sie dafür nach einer umfassenden Prüfung eine Zulassung erhalten. Diese wird nur erteilt, wenn keine nachteiligen Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier oder die Umwelt zu befürchten sind.

Durch dieses vorgeschaltete Prüfungs- und Zulassungsverfahren wird also gewährleistet, dass keine gentechnisch veränderten Produkte in die Umwelt oder die Lebensmittelkette gelangen, die eine Gefahr für die Gesundheit der Verbraucher oder die Umwelt darstellen.

Auf der anderen Seite müssen wir aber auch die Möglichkeiten sehen, die in dieser Technologie liegen können. Dazu zählen z.B. die Übertragung von Resistenzen gegen Schädlinge und Krankheiten und damit z.B. ein geringerer Einsatz von Pflanzenschutzmitteln. Dabei geht es nicht nur um die Entwicklung von Pflanzen zum Anbau unter schwierigen Bedingungen, wie Trockenheit oder salzhaltige Böden, sondern auch um solche mit besserer Nährstoffzusammensetzung für Lebens- und Futtermittelzwecke oder für die Verwendung als Grundstoff für Medikamente, die Industrie oder zur Energiegewinnung. Bei aller Skepsis über die Eigenschaften der heute verfügbaren gentechnisch veränderten landwirtschaftlichen Nutzpflanzen können wir nicht für alle Zeit ausschließen, dass auch in der Landwirtschaft wichtige Produkte - etwa zur Bekämpfung neuartiger Pflanzenkrankheiten oder in Reaktion auf den Klimawandel- mit Hilfe der Gentechnik entwickelt werden können.

Die beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit von der Firma Monsanto GmbH beantragte Freisetzung für die gleiche Linie wird derzeit der im Zulassungsverfahren geforderten Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen. Dabei werden sorgfältig und ergebnisoffen alle wissenschaftlichen Erkenntnisse herangezogen. Selbstverständlich werden auch etwaige Sachgründe für ein Verbot, wie etwa Auskreuzung, Überdauerung oder Herbizideinsatz, in die Prüfung eingestellt. Sofern die Zulassungsvoraussetzungen vorliegen, ist davon auszugehen, dass eine Genehmigung des experimentellen Freisetzungsversuches in der Regel nur unter Auflagen erfolgen wird. Diese sollen eine Begrenzung des Freisetzungsversuches in Zeit und Raum sicherstellen und dem Schutz von Mensch und Umwelt als vorrangigem Ziel der Regierungskoalition Rechnung tragen.

Falls Sie weitere Fragen zum Thema haben, können Sie sich über www.bmelv.de direkt an das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucheschutz wenden. Auf der Seite Abgeordnetenwatch können mir interessierte Bürger Fragen stellen, die mein Abgeordnetenmandat betreffen.

Mit freundlichen Grüßen,
Ilse Aigner MdB

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