Frage an Ilse Aigner von Ingolf S. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrte Frau Ministerin Aigner,
ich vermisse in Ihrem 10 Punkte Plan das Einfärben von Mischfetten. Mittels dieser einfachsten, für jeden nicht Blinden sofort erkennbarenbaren Kennzeichnung, ohne tausend Seiten Datenblatt und Arbeitsanweisung, käme ganz schnell die Argumentation der bedauerlichen Verwechselung Seitens der Futtermittelhersteller ins wanken. Auch liese sich die Umsetzung der getrennten Produktionsströme wunderbar überwachen.
Als es der Bundesrepublik um Steuerverluste ging, hat mann kurzerhand Dieselkraftstoff mit Farbe versetzt, um jeden Bürger sichtbar zu zeigen, hier handelt es sich um steuerbegünstigtes Heizoel, Verwechselung ausgeschlossen.
Bewerten Sie Steuerverluste höher als Verbraucherschutz?
Welche Gründe liegen vor, Mischfette, die durch Ihre Belastung nicht in Futtermittelströme gelangen dürfen, einzufärben?
Vielen Dank für Ihre Antwort
Mit freundlichen Grüßen
I.S.
Sehr geehrter Herr Schwarze,
vielen Dank für Ihre Frage.
Im Zusammenhand mit den jüngsten Dioxin-Geschehen wurde auch die Frage diskutiert, ob Fette oder Fettsäuren, die nicht für den Futtermittelbereich bestimmt sind, eingefärbt werden können, um so ihre Verwendung im Futtermittelbereich auszuschließen.
Bei der Kennzeichnung von Fetten oder Fettsäuren, die nicht für den Futtermittelbereich bestimmt sind, verhält es sich im Grundsatz nicht Anders als bei der Markierung von Kategorie-3-Material im Zusammenhang mit dem Gammelfleisch-Geschehen vor einiger Zeit. Wenn wir national eine solche Kennzeichnung in Betracht ziehen würden, könnten Fette aus den anderen Mitgliedsstaaten weiterhin ungekennzeichnet in Deutschland vermarktet werden. Darüber hinaus könnten Fette aus anderen Mitgliedsstaaten, die nicht für den Futtermittelbereich bestimmt wären, bei der Vermarktung in Deutschland den Eindruck erwecken, als seien sie für den Futtermittelbereich vorgesehen und somit geeignet.
Eine ähnliche Diskussion hat bereits 2008 im Zusammenhang mit den damaligen Gammelfleisch-Gesehen stattgefunden. Damals wurde darüber nachgedacht, sogenanntes Kategorie-3-Material einzufärben. Auf der 4. Verbrauchschutzministerkonferenz wurde darauf hingewiesen, dass das EU-Recht nur eine nationale Färbung zulässt
Falls Sie weitere Fragen zum Thema haben, können Sie sich über www.bmelv.de direkt an das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucheschutz wenden. Auf der Seite Abgeordnetenwatch können mir interessierte Bürger Fragen stellen, die mein Abgeordnetenmandat betreffen.
Mit freundlichen Grüßen
Ilse Aigner MdB
Nachtrag zur unten stehenden Antwort:
Das BMELV prüft derzeit, ob ein Vorstoß zur Kennzeichnung von Fetten oder Fettsäuren auf EU-Ebene unternommen werden soll, da eine nationale Regelung aus den genannten Gründen wenig zielführend ist. Allerdings unterliegen Fette oder Fettsäuren, die nicht für den Futtermittelbereich bestimmt sind, nicht dem Futtermittelrecht. Daher müssen diesbezügliche Regelungen im Chemikalien- oder Umweltrecht verankert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ilse Aigner MdB