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Ilse Aigner
CSU
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Frage von Bernhard S. •

Frage an Ilse Aigner von Bernhard S. bezüglich Verbraucherschutz

Guten Tag Frau Aigner

Es ist kein neues Phänomen, dass in Deutschland viele Verbraucher zu Unrecht wegen angeblichen Urheberrechtsverletzungen abgemahnt werden.
Ebenfalls ist es ein offenes Geheimnis, dass viele Abmahnanwälte auf Erfolgsbasis und damit illegal ihr Geschäft betreiben.
Dazu
http://www.sueddeutsche.de/digital/illegale-downloads-geschaeftsmodell-abmahnung-1.8519
und insbesondere:
http://www.sueddeutsche.de/digital/illegale-downloads-geschaeftsmodell-abmahnung-1.8519-3

Sind Sie der Meinung, dass dies ein Problem für Sie als Verbraucherschutzministerin darstellt?
Werden Sie etwas dagegen unternehmen?
Wenn ja: Was und warum erst jetzt?
Wenn nein: Warum nicht?

Dabei bitte ich Sie auch die Frage von Herrn Andreas Rohrmann vom 15.6.2010 zu beantworten.
http://www.abgeordnetenwatch.de/ilse_aigner-575-37446--f259756.html#q259756

Vielen Dank

B.Sommer

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Sommer,

vielen Dank für Ihre Frage, die ich leider erst jetzt beantworten konnte und wofür ich Sie um Verständnis bitte.

Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz ist für verbraucherpolitische Fragen zum Schutz der wirtschaftlichen Interessen der Verbraucher zuständig. In diesem Zusammenhang ist es Aufgabe des Ministeriums daran mitzuwirken, einen gesetzlichen Rahmen zu schaffen, der die Verbraucherinteressen schützt. Gleichzeitig hat der Gesetzgeber bei Neuregelungen oder Änderungen aber auch alle anderen berechtigten Interessen zu berücksichtigen und einen angemessenen Ausgleich zu schaffen.

Rechtsverletzungen über das Internet durch das Herunterladen und öffentliche Zugänglichmachen urheberrechtlich geschützter Inhalte haben allgemein zugenommen. Hierdurch wird ein erheblicher wirtschaftlicher Schaden verursacht. Die Rechteinhaber gehen daher in den letzten Jahren verstärkt gegen Rechtsverletzer vor. Der Nutzer erhält zumeist eine Abmahnung, in der er zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassenserklärung aufgefordert wird. Für den Fall der Weigerung wird ein einstweiliges Verfügungsverfahren angedroht und ggf. auch durchgeführt. Zudem wird die Zahlung einer Vergleichssumme verlangt, welche die gegnerischen Anwaltskosten sowie Schadensersatzansprüche abgelten soll.

Berechtigte Abmahnungen sind grundsätzlich ein zulässiges Mittel, um Rechtsverletzungen zu unterbinden. Allerdings ist darauf zu achten, dass ein angemessenes Verhältnis zwischen der Schwere der Rechtsverletzung und den entstandenen Kosten gewahrt wird. Hierauf hat der Gesetzgeber im Jahr 2008 durch eine Regelung im Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums reagiert. Das Gesetz sieht u. a. eine Begrenzung der Kosten für die anwaltliche Erstabmahnung im privaten Bereich vor. Bei einfach gelagerten Urheberrechtsverletzungen durch Verbraucher dürfen die erstattungsfähigen Kosten einer anwaltlichen Erstabmahnung nicht mehr als 100 € betragen.

Durch die Deckelung der Abmahnkosten ist ein angemessener Ausgleich der verschiedenen Interessen gelungen. Der Betrag von 100 € ermöglicht es den Rechteinhabern, gegen Rechtsverletzungen auch in einfach gelagerten Fällen mit nur unerheblicher Rechtsverletzung vorzugehen. Zugleich schützt die Deckelung der Abmahnkosten aber Verbraucher, die außerhalb des geschäftlichen Verkehrs tätig werden, vor überzogenen Forderungen. Ob es sich bei dem Herunterladen und Anbieten von einzelnen Musiktiteln oder Filmen über Tauschbörsen um einfach gelagerte Fälle mit unerheblichen Rechtsverletzungen handelt, ist in der Rechtsprechung noch nicht abschließend geklärt.

Für die laufende Legislaturperiode wird im Koalitionsvertrag ein Drittes Gesetz zur Regelung des Urheberrechts angekündigt. Dabei werden die geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen im Hinblick auf die Entwicklungen in der digitalen Welt einer Überprüfung unterzogen. In letzter Zeit werden zudem betrügerische Abmahnungen per E-Mail unter den Namen von tatsächlich existierenden Rechtsanwälten ausgesprochen, von denen diese nichts wissen. Hierbei handelt es sich um Straftaten, die durch die Staatsanwaltschaften nach Anzeigeerstattung entsprechend zu verfolgen sind. Ernsthafte Abmahnung werden stets auf dem Postweg schriftlich zugestellt.“

Falls Sie weitere Fragen zum Thema haben, können Sie sich über www.bmelv.de direkt an das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucheschutz wenden. Auf der Seite Abgeordnetenwatch können mir interessierte Bürger Fragen stellen, die mein Abgeordnetenmandat betreffen.

Mit freundlichen Grüßen
Ilse Aigner MdB

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