Frage an Ilse Aigner von Markus S. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung
Sehr geehrte Frau Aigner,
zunächst möchte ich vorab Ihre offene Art loben, es ist nicht für alle Politiker selbstverständlich sich hier Zeit zu nehmen für Fragen der "kleinen" Bürger. Sie antworten meist sehr ausführlich und persönlich, es wäre schön wenn mehr Politiker diesen Fleiß hätten noch neben den anderen Aufgaben hier Fragen zu beantworten!
Ich hoffe auch, dass Sie mir auf meine Frage eine Antwort geben können. Wie ich heute gelesen habe hatte die Klage vor dem EU-Gericht gegen die Veröffentlichung der Agrarsubventionen Erfolg.
Da Sie soweit ich das verstanden habe sich nun bestätigt fühlen gehe ich davon aus, dass Sie mir erklären können weshalb Transparenz bei der Zahlung von Agrargeldern unerwünscht ist. Der Begründung, dass die Privatsphäre der Empfänger durch eine Veröffentlichung verletzt wird kann ich nicht folgen. Schließlich müssen selbst Unternehmer im Bundesanzeiger und im Internet Ihre Gewinne genauestens veröffentlichen - ungeachtet dessen ob dies vielleicht Neider hervorrufen könnte, oder ob nicht. Ich persönlich halte diese Argumentation für grundsätzlich unsinnig, Diskriminierung entsteht ja nicht durch Unterschiedlichkeit an sich, sondern erst durch falsche Intepretation von Verschiedenheit. Die Sorge vor falscher Interpretation rechtfertigt für mich nicht die Abschaffung von Transparenz.
Wie Sie sicherlich wissen wird die überwiegende Menge an Förderung nicht als schützenswerte "Hilfsleistung" an besonders schwache Existenzen vergeben. Bei Hilfsleistungen in Form von echten Hilfen für bedürftige Menschen sollte natürlich der Schutz der Bedürftigen an erster Stelle stehen worunter auch der Schutz der persönlichen Ehre gehört. Wenn wir aber von 5- oder 6-stelligen Beträgen wissen die an größere Konzerne überwiesen werden, so hört bei mir hier jedes Verständnis für Schutzansprüche vor öffentlicher Transparenz auf.
Bitte erklären Sie mir ob bzw. weshalb dieser sehr große Ausgabenposten verdeckt ausgeschüttet werden soll.
Viele Grüße,
Sehr geehrter Herr Schwarzkopf,
der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 9. November 2010 entschieden, dass die Veröffentlichung von Daten im Internet mit den Namen der Empfänger von Beihilfen aus den Agrarfonds der EU, deren Wohnort und der genauen Höhe dieser Beihilfen nicht mit der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten im Einklang steht. Er sieht in der Veröffentlichung einen unzulässigen Eingriff in das Privatleben und das Grundrecht auf Schutz der personenbezogenen Daten der Empfänger dieser Beihilfen. Die Organe der EU hätten keine ausgewogene Gewichtung des Interesses der EU, die Transparenz ihrer Handlungen zu gewährleisten, und der den natürlichen Personen zuerkannten Grundrechte vorgenommen.
Daher hat der EuGH die Bestimmungen im EU-Recht, die diese Veröffentlichung regeln, für ungültig erklärt. Aus diesem Grund habe ich in enger Absprache mit den Ländern die Veröffentlichung der Empfänger von EU-Agrarbeihilfen ausgesetzt.
Der Transparenzgrundsatz ist in den EU-Verträgen verankert. Es ist daher davon auszugehen, dass die jetzt vom EuGH für ungültig erklärten Bestimmungen im EU-Recht nach genauer Analyse des Urteils überarbeitet werden, um dem Urteil des EuGH Rechnung zu tragen.
Was die Veröffentlichung der Daten von juristischen Personen betrifft, wird derzeit noch geprüft, wie die entsprechenden Ausführungen des Urteils auszulegen sind. Ich werde in Absprache mit der EU-Kommission darauf hinarbeiten, zeitnah eine rechtlich abgesicherte und zugleich praktikable Regelung zu finden.
Falls Sie weitere Fragen zum Thema haben, dann können Sie zusätzliche Informationen im Internet unter http://www.bmelv.de abrufen oder wenden Sie sich damit bitte an mein Ministerium. Auf der Plattform "Abgeordnetenwatch" können interessierte Bürgerinnen und Bürger Fragen stellen, die mein Abgeordnetenmandat betreffen. Ich bitte Sie, zukünftig darauf Rücksicht zu nehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Ilse Aigner MdB