Frage an Ilse Aigner von Nicole K. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrte Frau Bundesministerin Aigner,
wie viele Menschen reagiere ich überempfindlich auf Glutamat.
Müsste ich dann nicht als Verbraucherin erfahren, dass Hefeextrakt ebenfalls Glutamat enthält, dessen Anteil auf der Verpackung nicht angegeben werden muss?
Es ist für mich sehr irreführend wenn eine Aufschrift suggeriert, dass das Produkt frei von Geschmacksverstärkern und damit für mich unbedenklich sei.
Mit freundlichen Grüßen
Nicole Krüger
Sehr geehrte Frau Krüger,
vielen Dank für Ihre Frage.
Die Verärgerung vieler Verbraucher über irreführende Werbepraktiken ist nachvollziehbar. Dies gilt besonders in Bezug auf Produkte, die damit werben, keine geschmacksverstärkenden Zusatzstoffe zu verwenden, jedoch bei der Produktion nicht auf den Zusatz von natürlichem Hefeextrakt verzichten.
Aus rechtlicher Sicht gilt Hefeextrakt im Gegensatz zu Glutaminsäure nicht als Zusatzstoff, obwohl er die Glutaminsäure enthält. Daher ist die Deklarierung zunächst rechtens, wenn keine Glutaminsäure bzw. Glutamate zugesetzt wurde. Zu prüfen ist jedoch, ob solche Aussagen nicht den gesetzlich einschlägigen Täuschungsbestand nach Paragraph 11 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch erfüllen, indem sie eine andere Beschaffenheit als die tatsächliche vortäuschen. Dies kann und sollte im Einzelfall von den zuständigen Länderlebensmittelüberwachungsbehörden untersucht werden.
Falls Sie weitere Fragen zum Thema haben, dann können Sie zusätzliche Informationen im Internet unter http://www.bmelv.de abrufen oder wenden Sie sich damit bitte an mein Ministerium. Auf der Plattform "Abgeordnetenwatch" können interessierte Bürgerinnen und Bürger Fragen stellen, die mein Abgeordnetenmandat betreffen. Ich bitte Sie, zukünftig darauf Rücksicht zu nehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Ilse Aigner MdB