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Ilse Aigner
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Frage von Axel B. •

Frage an Ilse Aigner von Axel B. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Frau Ministerin Aigner,

Ihre Kündigung bei Facebook mag publikumswirksam gewesen sein ist aber billig und folgenlos und geht an den eigentlichen Problemen völlig vorbei.
Vor jedem Zugriff auf Daten bei einem Facebookkunden fragt Facebook vorher nach und liest diese nur mit dessen ausdrücklicher Zustimmung. Wenn also eine Applikation das vollständige Adressenverzeichnis liest und alle darin enthaltenen Personen mit Werbung bespammt, dann war es mitnichten Facebook, sondern eben dieser Kunde, der widerrechtlich persönliche Daten dritter weitergab. Im Gegensatz zur Firmenzentrale unterliegt dieser Kunde in der Regel deutschem Recht, Sie könnten also, wenn Sie es denn wollten, wohlfeilen Worten Taten folgen lassen. Warum ist ein solcher Mißbrauch mit Daten unbeteiligter Dritter in Deutschland keine Straftat und welche Möglichkeiten hat das Opfer solcher Machenschaften, sich dagegen zu wehren und den eigentlichen Verursacher zur Rechenschaft zu ziehen?
Überfahrene Kinder werden ja auch dem deutschen Autofahrer und nicht dem ausländischen Fahrzeughersteller zur Last gelegt, warum sollen am Computer und im Netz stets andere Regeln gelten als im sonstigen Leben?

Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Axel Berger

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Berger,

wie ich Ihrem Schreiben entnehmen kann, kennen Sie die Facebook-Funktion zum Freunde finden. Dann haben Sie sicher auch schon bemerkt, dass, wer diese Funktion nutzt, weder darüber informiert wird, dass E-Mail-Adressen aus dem Adressbuch des Nutzers von Facebook über den einmaligen Abgleich hinaus gespeichert werden, noch dass diese Personen anschließend unerwünschte Nachrichten von Facebook erhalten. Der Nutzer weiß also gar nicht, dass er Daten Dritter an Facebook weitergibt.

Außerdem ist es nicht der Nutzer, der unerwünschte Spamnachrichten an seinen Bekanntenkreis verschickt, sondern Facebook. Ihre Ansicht, dass Verbraucher, die eine Funktion nutzen, bei der ohne ihr Wissen persönliche Daten Dritter erhoben werden, dafür verantwortlich sein sollten, wenn ein soziales Netzwerk anschließend an diese Dritten ohne deren Einwilligung Werbung versendet, teile ich nicht. Ich setze mich vielmehr dafür ein, dass soziale Netzwerke, die persönliche Daten von Verbrauchern erheben und nutzen, dabei bestimmte Regeln einhalten müssen.

Falls Sie weitere Fragen zum Thema haben, dann können Sie zusätzliche Informationen im Internet unter http://www.bmelv.de abrufen oder wenden Sie sich damit bitte an mein Ministerium. Auf der Plattform "Abgeordnetenwatch" können interessierte Bürgerinnen und Bürger Fragen stellen, die mein Abgeordnetenmandat betreffen. Ich bitte Sie, zukünftig darauf Rücksicht zu nehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Ilse Aigner MdB

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