Frage an Ilse Aigner von Michael S. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrte Frau Aigner,
darf der WDR, was Google nicht darf?
http://www.wdr.de/themen/kultur/360grad/a40/index.php?rubrikenstyle=kulturhauptstadt_2010_projekte
Viele Grüße
Michael Sixel
Sehr geehrter Herr Sixel,
vielen Dank für Ihre Frage!
Natürlichen müssen für alle dieselben Maßstäbe gelten. Ich möchte, dass die Wahlfreiheit gewahrt bleibt, ob das Haus, in dem man wohnt im Internet zu sehen ist oder nicht und ob man selbst im Internet abgebildet ist oder nicht. Die Abbildungen von Hausansichten betrifft meines Erachtens die Privatsphäre besonders stark, wenn Aufnahmen großflächig gemacht werden, da hierdurch die einzelnen Häuser ganzer Städte systematisch recherchierbar werden, z. B. auch für Arbeitgeber, Vertragspartner etc., die sich sonst kaum die Mühe machen würden, persönlich am Haus vorbei zu gehen.
Demgegenüber beschränkt sich „360° Still-Leben-Ruhrschnellweg“ auf die Darstellung eines Autobahnabschnitts. Allerdings sind dabei auch zahlreiche Gesichter zu sehen- und zwar unverpixelt. Hier würde ich mir die Verpixelung der Gesichter ebenso wünschen wie es Google für Street View zugesagt hat.
Großflächige Städteansichten hat Sightwalk, das auch das „360° Still-Leben-Ruhrschnellweg“ umgesetzt hat, auf seiner eigenen Internetseite veröffentlich. Dort sind die Gesichter allerdings verpixelt. Hier bin ich der Auffassung, dass Widersprüche Betroffener ebenso berücksichtigt werden sollten wie von Google. Allerdings gibt es auch hier noch einen gewissen Unterschied, indem sich die Aufnahmen von Sightwalk derzeit im Wesentlichen auf Innenstädte und touristisch interessante Punkte beschränken. Demgegenüber sind von Street View auch reine Wohngebiete erfasst, bei denen das öffentlich Interesse daran, sich über das Bild jedes einzelnen Hauses im Internet informieren können, wesentlich geringer ist als bei Innenstädten und Tourismuszielen.
Dass es richtig war, immer wieder nachzufragen, welche Daten Google bei seinen Kamerafahrten alle aufgenommen hat, hat sich auch daran gezeigt, dass Google mittlerweile einräumen musste, dabei über unverschlüsselte WLAN-Anschlüsse sogar Teile von Mails aufgenommen zu haben, was eindeutig unzulässig ist und sogar zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens durch die Hamburger Staatsanwaltschaft geführt hat.
Mit freundlichen Grüßen
Ilse Aigner MdB