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Frage von Rudolf R. •

Frage an Ilse Aigner von Rudolf R. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrte Frau Aigner,

vielen Dank für Ihre ausfürliche Antwort.
Leider beziehen sich Ihre Ausführungen nicht auf meine gestellte Frage. Zweifelsohne ist es legal, Kosten für erbrachte Dienstleistungen zu erheben-auch über einen Mehrwertdienst.

Meine Frage bezog sich aber auf die Abrechnung von nicht erbrachter Dienstleistung zum Dienstleistungspreis(Musik in der Warteschleife, deren Dauer vom Anbieter bestimmt wird und nicht im Angebot erscheint):

Warum hat der Bundestag den Antrag abgelehnt, gesetzulich festzulegen, daß erst ab Beginn der angebotenen Dienstleistung die angebotene Gebühr berechnet werden darf?

Warum wird ein derartiges Verhalten von Dienstleistungsanbietern nicht als Betrug geahndet?

Vielen Dank im Voraus!
Rudolf Rothe

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Rothe,

vielen Dank für Ihre Frage.

Ich bitte Sie um Verständnis dafür, in diesem Forum nicht alle Fragen individuell beantworten zu können, die zu einem Thema gestellt werden. Bitte sehen Sie sich daher meine Antworten auf Herrn Zottmann an. Falls Sie weitere Fragen zum Thema haben, dann wenden Sie sich doch bitte an das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, im Internet unter www.bmelv.de zu finden.

Mit freundlichen Grüßen
Ilse Aigner MdB

Anmerkung der Redaktion
Dieser Text ist ein Standard-Textbaustein, der die Frage nicht beantwortet. Wir zählen sie daher nicht in der Statistik.
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