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Ilse Aigner
CSU
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Frage von Rudolf R. •

Frage an Ilse Aigner von Rudolf R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Aigner,
habe mich gefreut, daß Sie etwas gegen Telefonabzocke unternehmen wollen.

Meine Frage:
Warum wird nicht einfach der Betrugsparagraph angewendet und die Polizei und Staatsanwaltschaften angewiesen, derartige Betrugsdelikte genauso konsequent zu verfolgen, wie es z.B. bei Ladendiebstahl ja geschieht.

Wer zu einem Minutenpreis von 1 bis 2 € (entspricht einem üblichen Stunden-Verrechnungssatzsatz für einen qualifizieretn Facharbeiter bzw. einen Ingenieur) für Musikkonserven oder Geschwafel eines schlecht angelernten und unterbezahlten Callagenten statt einer dem Preis angemessenen und angebotenen fachlich qualifizieret Beratung diese Stundensätze abrechnet, ist nach meinem Dafürhalten ein Betrüger, genauso wie ein Handwerker, der für eine Hilfskraft Meisterstunden abrechnen würde!
Vielen Dank für Ihre Antwort
Grüße aus Passau
Rudolf Rothe

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Rothe,

vielen Dank für Ihre Fragen.

Im Jahre 2004 hatte damalige Bundesregierung eine entsprechende gesetzliche Regelung der vorherigen Preisansage geprüft, sie aber aus unterschiedlichen Gründen bei der Änderung des Telekommunikationsgesetzes im Jahr 2004 verworfen. Ein Grund resultiert aus der Tatsache, dass auf dem Telekommunikationsmarkt zahlreiche Call-by-Call-Anbieter tätig sind, die eine Preisansage praktizieren, so dass Sie als Kunde entscheiden können, ob Sie einen Anbieter mit oder ohne vorherige Preisansage wählen. Inzwischen sind auch zahlreiche Pauschalangebote (sog. Flatrates) auf dem Markt, die zu einem Rückgang des Marktes für Call-by-call-Gespräche insgesamt geführt haben.
Die Verbraucherorganisationen empfehlen, Call-by-call-Gespräche nur über Anbieter zu tätigen, die eine Preisansage machen. Die Stiftung Warentest nimmt in ihren regelmäßig erscheinenden Marktübersichten lediglich Unternehmen mit Preisansage auf.
Die damalige Bundesregierung hat sich jedoch seinerzeit vorbehalten, den Telekommunikationsmarkt sorgfältig zu beobachten. Sollte es zu einer Verschlechterung der jetzigen Situation für die Verbraucherinnen und Verbraucher bei den Call-by-Call-Anrufen kommen, wird eine gesetzliche Vorgabe erneut geprüft werden. Da wir in letzter Zeit mehrere Beschwerden hierzu erhalten haben, beobachten wir die Entwicklung derzeit besonders.
Ich kann Ihren Ärger darüber verstehen, dass eine Reihe von Unternehmen als Servicenummer eine teure Mehrwertdienstenummer verwenden bzw. nur über eine solche Telefonnummer Serviceleistungen erbringen. Es steht allerdings jedem Unternehmen frei zu entscheiden, wie es sein Geschäftsgebaren gestaltet und damit verbundenen Serviceleistungen für seine Kunden erbringt. Hierzu gehört auch die unternehmerische Entscheidung für eine Telefonnummer, sei es eine „normale“ Telefonnummer oder eine kostenlose 0800-er oder eine gebührenpflichtige 0900-er Rufnummer.
Ein generelles Verbot von kostenpflichtigen Servicenummern erscheint meines Erachtens auch nicht erforderlich. Da die Unternehmen in vielen Fällen die Kosten von Servicenummern nach dem Telekommunikationsgesetzes (TKG) angeben bzw. angeben müssen, sind die Servicekosten für die Kunden bereits bei Vertragsschluss erkennbar. Daher ist es auch aus Verbrauchersicht nicht zu beanstanden, wenn die Unternehmen verschiedene Geschäftsmodelle wählen können.
So besteht gemäß § 66 a Abs. 1 TKG für den Diensteanbieter die Pflicht bei jeder Art von Angebot und Werbung von Geteilte-Kosten-Dienste (0180-Nummern) den für die Inanspruchnahme des Dienstes zu zahlende Bruttopreis anzugeben. Der Preis muss dabei gut lesbar, deutlich sichtbar und in unmittelbarem Zusammenhang mit der Rufnummer angegeben werden.
Allerdings beziehen sich die angegebenen bzw. angesagten Preise nur auf Telefonanrufe, die aus dem Festnetz der Deutschen Telekom AG stammen. Die Tarife für Gespräche zu Servicenummern aus dem Mobilfunknetz werden von vielen Mobilfunkanbietern unterschiedlich berechnet und müssen daher bei den Anbietern erfragt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Ilse Aigner MdB

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