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Ilse Aigner
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Frage von Michael K. •

Frage an Ilse Aigner von Michael K. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

Sehr geehrte Frau Aigner,

Experten schätzen dass nach wie vor ca. 1% aller Nutztiere in Deutschland falsch geschlachtet werden(Interview mit Prof.Karsten Fehlhaber, Bundestierärtztekammer, Sendung Frontal21 vom 07.04.2010, ZDF) und dadurch unnötige Qualen erleiden müssen. Ein Beispiel wäre die Schweine Schlachtung, 1% aller in Deutschland geschlachtenen Schweine (das wären immerhin eine halbe Million) werden bei lebendigem Leibe aufgrund falschem Abstechens verbrüht.(Sendung Frontal21 vom 07.04.2010, ZDF)
Sie verwenden immer wieder das Argument, dass an tierfreundlicheren Schlachtmethoden "geforscht werden müsse". So weit mir bekannt sind die Schlachtmethoden vieler deutscher Betriebe veraltet und nicht mehr zeitgemäß. (Beispiel Kuhschlachtung - Fixierung des Kopfes um Fehlschüße mit dem Bolzenschußgerät zu vermeiden.) Neue und tierfreundlichere Methoden existieren bereits. Schlachtbetriebe verstoßen immer wieder gegen geltende Tierschutzgesetze in Deutschland, ich gehe davon aus dass wie so oft, zu seltene Kontrollen und zu geringe Strafen die Ursache dieses Übels sind. Die Auswirkungen von unnötig qualvollen Schlachten auf die Qualität des Fleisches kann man als nachgewiesen ansehen. Eine Preissteigerung von Fleisch in den Supermärkten sehe ich in keinster Weise als Problem, da die Mehrzahl der Menschen im Zweifel gute Qualität und eine artgerechte Tierhaltung bevorzugt.

Was haben Sie GENAU unternommen um die Schlachtbedingungen von Nutztieren zu verbessern? Üben Sie denn überhaupt genügend Druck auf die Schlachtbetriebe und Fleischerzeuger aus? Haben Sie ein wirkliches Interesse an Tierschutz?

Mit freundlichen Grüßen
Michael Kühn

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Her Kühn,

vielen Dank für Ihre Frage.
Der in den Medien gezeigte Umgang mit Tieren ist nicht akzeptabel. Nach der Tierschutz-Schlachtverordnung müssen Schlachttiere so behandelt werden, dass bei ihnen nicht mehr als unvermeidbare Aufregung, Schmerzen, Leiden oder Schäden verursacht werden. Außerdem sind sie so zu betäuben, dass sie schnell und unter Vermeidung von Schmerzen oder Leiden in einen bis zum Tod anhaltenden Zustand der Empfindungs- und Wahrnehmungslosigkeit versetzt werden.
Die Einhaltung der geltenden Vorschriften obliegt in erster Linie dem jeweiligen Schlachthofbetreiber. Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz appelliert daher an die Schlachthofbetreiber, ihre rechtlichen Pflichten umfassend und verantwortlich wahrzunehmen.
Das geltende EU-Recht zum Schutz von Tieren bei der Schlachtung wurde im letzten Jahr überarbeitet. Am 8. Dezember 2009 ist die Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 des Rates über den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Tötung in Kraft getreten, die ab dem 1. Januar 2013 gilt. Sie ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Durch verschiedene Elemente der EU-Verordnung, wie die Benennung eines Tierschutzbeauftragten, die Erstellung von Standardarbeitsanweisungen und die Verpflichtung zur Kontrolle der Wirksamkeit der Betäubung, soll das eigenverantwortliche Handeln im Schlachtbetrieb gestärkt werden. In Deutschland muss auch schon heute auf größeren Schlachthöfen ein weisungsbefugter Verantwortlicher für die Einhaltung der tierschutzrechtlichen Vorschriften sorgen.
Die Durchführung tierschutzrechtlicher Vorschriften, damit also auch die Verfolgung und Ahndung von Verstößen gegen das Tierschutzgesetz (TierSchG), obliegt nach § 15 TierSchG allein den nach Landesrecht zuständigen Behörden. Das heißt, die Länder nehmen die behördliche Überwachung von Schlachtbetrieben in eigener Verantwortung wahr. Sie können nach § 18 TierSchG bei Verstößen gegen die tierschutzrechtlichen Bestimmungen empfindliche Bußgelder bis zu 25.000 € verhängen. Liegen Tatbestände des § 17 TierSchG vor, können diese als Straftaten von den Gerichten mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet werden. Auf die Verfolgung und Ahndung solcher Verstöße durch die nach Landesrecht zuständigen Behörden bzw. die Gerichte hat die Bundesregierung keinen Einfluss.
Die Frage einer effizienten Überwachung tierschutzrechtlicher Vorgaben in Schlachthöfen war auch Thema des Treffens der Agrarstaatssekretäre des Bundes und der Länder im Februar 2009. Ich bin sicher, dass sich die Behörden der Länder der Bedeutung dieser Aufgabe bewusst sind. Für die Einhaltung tierschutzrechtlicher Vorschriften ist aber zunächst der Schlachthofbetreiber selber verantwortlich. Diese Eigenverantwortung wird, wie bereits ausgeführt, durch das neue EU-Recht zukünftig noch gestärkt.
Falls Sie weitere Fragen zum Thema haben, dann können Sie zusätzliche Informationen im Internet unter http://www.bmelv.de abrufen oder wenden Sie sich damit bitte an mein Ministerium. Auf der Plattform "Abgeordnetenwatch" können interessierte Bürgerinnen und Bürger Fragen stellen, die mein Abgeordnetenmandat betreffen. Ich bitte Sie, zukünftig darauf Rücksicht zu nehmen.

Mit freundlichen Grüßen
Ilse Aigner MdB

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