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Ilse Aigner
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Frage von Gisela Dr. K. •

Frage an Ilse Aigner von Gisela Dr. K. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Aigner,

wie kann ich sicher gehen, dass ich nicht von der Genkartoffel esse? Unterscheidet sie sich äußerlich von anderen Kartoffeln?

Viele Grüße,
Gisela Kern

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Dr. Kern,

vielen Dank für Ihre Frage.
Amflora wurde ausschließlich für eine technisch-industrielle Nutzung entwickelt. Sie bildet reine Amylopektin-Stärke für technisch-industrielle Anwendungen. Insofern unterscheidet sie sich von herkömmlichen Kartoffeln. Eine Nutzung als Lebensmittel ist nicht vorgesehen. BASF hat sich als Anwender verpflichtet, die Rückstände aus der Verarbeitung von Amflora ausschließlich zur Energiegewinnung in Biogasanlagen zu nutzen.
Die zuständige europäische Lebensmittelbehörde EFSA (European Food Safety Authority) hat festgestellt, dass keine Sicherheitsbedenken bei Anbau und Inverkehrbringen von Amflora bestehen. Laut EFSA besteht keine Gefahr für den Menschen, sollte widererwartend eine Amflora-Kartoffel in die Lebensmittelkette gelangen. Um dies jedoch zu verhindern, wurden von der EU-Kommission hohe Auflagen gemacht, die vertraglich zwischen BASF und den anbauenden Landwirten (Vertragsanbau) verbindlich sind:
- Die räumliche Trennung der Amlora-Kartoffel von konventionellen Kartoffeln während Pflanzung, Aufwuchs, Ernte, Transport, Lagerung und Verarbeitung,
- der Anbau von konventionellen Kartoffeln ist im Folgejahr auf den Flächen des Amflora-Anbaus nicht zulässig,
- die Flächen sind im Folgejahr auf Durchwuchs von Kartoffeln zu überprüfen und möglicher Durchwuchs ist zu vernichten.

BASF ist verpflichtet, Amflora ausschließlich an bestimmte Stärkeverarbeitungsbetriebe zur Verwendung in geschlossenen Systemen zu liefern.
Ich begrüße in diesem Zusammenhang ausdrücklich die Forderung des EU- Kommissionspräsidenten Barroso nach einem stärkeren Mitspracherecht für die betroffenen Mitgliedstaaten und der Stärkung örtlicher Planungshoheit in der Frage nach dem Anbau gentechnisch veränderter Lebensmittel. Die EU-Kommission hat dazu für diesen Sommer einen konkreten Vorschlag angekündigt. Hierbei könnte auf nationaler Ebene die Möglichkeit für die Bundesländer entstehen, nach eigenem Ermessen über den Anbau von Amflora zu entscheiden.

Mit freundlichen Grüßen
Ilse Aigner MdB

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