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Ilse Aigner
CSU
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Frage von Melanie S. •

Frage an Ilse Aigner von Melanie S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Fr. Aigner ,

Wie stehen Sie grundsätzlich zum Thema Volksentscheide auf Bundesebene? Und inwieweit ist Ihre persönliche Einstellung deckungsgleich mit Ihrer "Parteilinie"?

Mir ist durchaus klar, dass Volksentscheide kein Allheilmittel für die Demokratie sind und ja im konkreten Fall auch zu Problemen führen können. (Z.B. Minarette in der Schweiz)

Aber würde es in einer gefestigten Demokratie wie der unseren, aber mit sinkender Wahlbeteiligung und einer gewissen Politikverdrossenheit nicht dazu beitragen, dass sich die Bürger wieder etwas mehr für Demokratie und Politik interessieren und begeistern können?

In diesem Zusammenhang möchte ich Herrn Eifler zitieren: "Das Vertrauen ins Volk ist einer der Eckpfeiler der Demokratie", sagt Michael Efler, Vorstandssprecher von Mehr Demokratie.

In Meinungsumfragen äußern konstant zwischen 70 und 85 Prozent der Bürgerinnen und Bürger, dass sie bei wichtigen Zukunftsfragen mitbestimmen wollen.

Wenn Sie grundsätzlich dagegen sind, hätte ich sehr gerne ein ausführliche Begründung von Ihnen für Ihre Haltung.

Wenn Sie grundsätzlich dafür sind, wann starten Sie eine entsprechende Gesetzesinitiative?"

Mit freundlichen Grüßen

Melanie Stegemann

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Stegemann,

vielen Dank für Ihre Fragen.

Ich glaube nicht, dass die Einführung bundesweiter Volksentscheide der von Ihnen festgestellten Politikverdrossenheit entgegenwirken könnte. Das bestätigt mir die häufig geringe Wahlbeteiligung bei kommunalen Plebisziten jedes Mal aufs Neue. Und bitte bedenken Sie, dass es hier um zu regelende Sachverhalte geht, die häufig „nur“ die Belange einer Gemeinde oder eines Kreises betreffen. Die Sachverhalte, über die im Falle von Plebisziten auf Bundesebene abgestimmt werden müsste, sind häufig ungleich komplizierter und können daher oftmals kaum auf einfache Ja/Nein-Fragestellungen herunter gebrochen werden. Hinzu kommt, dass ich nicht erkennen kann, wie sicher gestellt werden soll, dass rund 62 Mio. Wahlberechtigte in der Bundesrepublik in ausreichendem Maße mit Informationen über jede anstehende Entscheidung versorgt werden können, was in der Schweiz schon bei vergleichsweise geringen 5 Mio. Wahlberechtigten eine gewisse logistische Leistung ist. Und noch etwas gilt es zu bedenken: in einer entscheidenden Frage, nämlich die der Neuordnung des Bundesgebietes, müssen (Art. 29 GG) die Betroffenen ohnehin plebiszitär befragt werden. Da dies unter Rücksicht auf grundlegende Gegebenheiten der Menschen wie landsmannschaftliche Verbundenheit, kulturelle und geschichtliche Zusammenhänge sowie wirtschaftliche Zweckmäßigkeit zu erfolgen hat, sollte es m. E. auch auf der europäischen Ebene (obwohl EU und BRD völkerrechtlich verschiedene Gebilde sind) zu Plebisziten darüber kommen können, ob ein weiteres Land in die Gemeinschaft aufgenommen werden kann. Denn auch hier, für die Bürger der EU, werden im Falle des Beitritts eines neuen Staates u. U. solche grundlegenden Gegebenheiten berührt.

Mit freundlichen Grüßen
Ilse Aigner MdB

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