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Ilse Aigner
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Frage von Andreas F. •

Frage an Ilse Aigner von Andreas F. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrte Frau Aigner,

Sie schreiben am 23.11.09 in Ihrer Antwort auf eine Frage von Herrn Heimerl, dass an der Vergabe von ein- und zweistelligen de-Domains durch die Denic wohl eher Unternehmen interessiert waren, die Produkte oder Dienstleistungen anbieten, die mit zwei Buchstaben abgekürzt werden können. Das ist auch richtig, aber diese domains waren den Unternehmen wohl schon rein markenrechtlich oft sicher.

Um solche Domainnamen geht es bei der Anfrage wohl weniger. Es geht um die renditeträchtigen und hochpreisig zu verkaufenden Domains wie beispielsweise KFZ-Zeichen von Städten oder Telefonvorwahlnummern von Städten.

So erhielten beispielsweise:

(München) - 089.de: Maya Mark Inc., Las Vegas, USA
(Würzburg) - Wü.de: Domain Registration Rockenstein AG
(Köln) – k.de: NetCologne – Gesellschaft für Telekommunikation
123.de: Klute-Thiemann Informationstechnologie
(Schweiz) – ch.de: wahrscheinlich vermittelt durch Bionic Reservation Service Ltd.

Die Beispiele ließen sich leicht fortsetzen. Offensichtlich sind dies aber nicht die von Ihnen aufgeführten Unternehmen, die ihre eigenen Marken/abkürzungen zurecht schützen wollen. Es geht eher ums Geld und da wurden meines Erachtens durch das ungerechte Bestellverfahren die Profis mit automatisierten Reservierungsprogrammen klar und wissentlich bevorzugt. Die Verbraucher, von denen Sie meinten, sie wären nur am Rande betroffen, wurden wieder einmal um die Chance gebracht, auch beim Gewinnspiel „Domainvergabe“ mitzumischen.

Gerechter wäre gewesen, bei mehrfachen (markenrechtlich unbedenklichen) Anträgen das Los entscheiden zu lassen. Sind Ihnen die Gründe bekannt, warum die denic das praktizierte Verfahren angewandt hat – obwohl sie wissen musste, dass dann der „normale“ Internetnutzer keine wirkliche Chance auf einen Domain-Volltreffer hat?

Mit freundlichen Grüßen

A. Funke

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Funke,

vielen Dank für Ihre Fragen.

Weshalb das Vergabeverfahren nach zeitlichem Eingang der Anmeldungen von der DENIC gewählt wurde, ist mir nicht bekannt. Vermutlich gestaltet sich die Vergabe nach zeitlichem Eingang der Anmeldungen einfacher als ein Losverfahren, bei dem Anmeldungen gesammelt und Verfahren festgelegt werden müssten. Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat keine Einflussmöglichkeiten, DENIC zu einem anderen Vergabeverfahren zu veranlassen.
Ich gebe Ihnen darin Recht, dass durch die Vergabe per Los eine größere Anzahl von Unternehmen oder Privatpersonen die Chance hätte, einen Domain-Namen zu erhalten. Natürlich würde ich es persönlich begrüßen, wenn kleine und große Unternehmen gleiche Chancen hätten, solche begehrten Domains zu erhalten.

Mit freundlichen Grüßen
Ilse Aigner MdB

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