Frage an Ilse Aigner von Helmuth M. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrte Frau Bundesministerin Aigner,
zuerst Glückwunsch zur Wiederwahl und vielen Dank für die schriftliche Benachrichtiging durch Ihre Mitarbeiterin, Fau Dr. Tennagels, die wir wohl besonders dieser Frageplattform zu verdanken haben.
Nun aber gleich wieder zur nächsten Frage.
Sie betrifft diesen Film von ARTE-TV, der LEIDER spät in der Nacht gesendet wurde.
Titel:
Unser täglich Fleisch
" Das Landleben und die Lage der Landwirtschaft im England von heute stehen im Mittelpunkt dieses Dokumentarfilms. Er bietet eine bedingungslos realistische Sicht auf die Widersprüche in den Beziehungen der Menschen zu den Nutz- und den Wildtieren sowie zu der ausgebeuteten Natur." ..
hier der Link: http://plus7.arte.tv/de/1697660,CmC=2921186.html
Nach unseren Erfahrungen sind inzwischen die Zustände nicht nur in GB, man kann sie nur als PERVERS bezeichnen, so wie im Film dargestellt, sondern in ganz Europa.
Bitte können Sie uns Ihre Stellungnahme aus Sicht der Bunderregierung dazu hier im Abgeordnetenwatch zukommen lassen?
Kann es sein, dass man im 21.Jahrhundert so mit ganzen Volkgruppen und Tieren umgeht, während zahlreiche Menschen in der Welt verhungern?
Die gleichen Fragen zum Filminhalt gehen an die Ministerien in Bayern, die FÜAK, an das EP, den Rat und selbstredend an die Kommission, also an die von Ihnen genannte Adresse.
Der "Kugelschuss" auf Rinder wurde im Film gleich mehrfach gezeigt, allerdings aus ganz anderen Gründen, als er vormals gedacht worden war.
"Hygiene! war da doch weiß Gott nicht im Spiel, oder doch?
Halten Sie das Ganze für normal?
MfG
Helmuth Meixner
Sehr geehrter Herr Meixner,
vielen Dank für Ihre Fragen und Ihrem Glückwunsch zu meiner Wiederwahl. Da mir zu dem von Ihnen geschilderten, offensichtlich in Großbritannien gedrehten Fall keine Detailinformationen vorliegen und das Video auch nicht mehr im Internet verfügbar ist, bitte ich um Verständnis, dass ich zum fraglichen Vorgang nicht Stellung nehmen kann. In Deutschland werden Tiere durch das Tierschutzgesetz und die auf der Grundlage des Gesetzes erlassenen Verordnungen geschützt. Bei der Beratung und Verabschiedung des Gesetzes sowie der Verordnungen hat der Gesetzgeber neben ethischen und wissenschaftlichen Belangen auch wirtschaftliche Aspekte berücksichtigt. Im Spannungsfeld zwischen dem berechtigten Schutzanliegen der Tiere und den Ansprüchen der Gesellschaft an eine verantwortungsvolle Nutzung der Tiere ist ein ausgewogener Kompromiss gelungen.
Wer Tiere hält, muss diese entsprechend ihren Bedürfnissen ernähren, pflegen und unterbringen. Bei erkrankten oder verletzten Tieren ist sicherzustellen, dass unverzüglich die erforderlichen Maßnahmen für die Behandlung getroffen werden. Falls es erforderlich sein sollte, ist ein Tierarzt hinzuzuziehen. Um einem Tier dabei weitere Leiden zu ersparen, kann es unter Umständen erforderlich sein, dass es tierschutzgerecht getötet werden muss. Diese Anforderungen gelten auch für Nutztiere. Konkrete Haltungsformen für Kälber, Schweine, Legehennen, Masthühner sowie Pelztiere regelt die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung.
Falls Sie weitere Fragen zum Thema haben, dann wenden Sie sich damit bitte an mein Ministerium. Auf der Plattform "Abgeordnetenwatch" können interessierte Bürgerinnen und Bürger Fragen stellen, die mein Abgeordnetenmandat betreffen. Ich bitte Sie, zukünftig darauf Rücksicht zu nehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Ilse Aigner MdB