Frage an Ilse Aigner von Max G. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrte Frau Aigner,
ich habe gerade einen Artikel in Spiegel Online zum Status der Aktivitäten bzgl. Anlegerschutz gegenüber der Finanzbranche gelesen - darin heißt es:
"Es bleibt bei vagen Absichtserklärungen: Die Bundesregierung wird nach Informationen des "Handelsblatts" nun doch kein Gesetz verabschieden, das Anleger vor unseriösen Finanzanbietern und deren Produkten schützt. "Wenn es gutgeht, werden wir im Dezember oder Januar zwar kein Gesetz, aber Handlungsempfehlungen vorlegen", zitierte das Blatt Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU). Sie wolle das Thema aber im nächsten Vierteljahr zum Schwerpunkt machen. Es gehe um den Grundsatz Wahrheit und Klarheit." Ein Kommentator des Artikels meinte, das würde ja dann auch zu Ihrer Aufgabe passen - nämlich die Unternehmen vor den Verbrauchern zu schützen... . Ich muss gestehen, daß mir dieser Kommentar nicht unsympathisch war! Darum zur Klärung:
Wenn überhaupt - wann wird es ein entsprechendes Gesetz geben?
Ist der politische Wille da, mehr als bloß "Handlungsempfehlungen" zu geben - oder nicht?
Wo wären denn die Probleme, so ein Gesetz zu erstellen? Wir groß ist der gefühlte Druck der Lobbyisten?
Vielen Dank und freundliche Grüße,
Max Glogger
Sehr geehrter Herr Glogger,
für Ihre Anfrage vom 3. November 2009, in der Sie mich wegen der im Handelsblatt verbreiteten Behauptung, ich würde beim Anlegerschutz für kein Gesetz sondern nur für Handlungsempfehlungen eintreten, kritisieren, bedanke ich mich.
Hierzu möchte ich klarstellen: Die vom Handelsblatt verbreitete Behauptung ist falsch. Selbstverständlich trete ich dafür ein, dass der Anlegerschutz durch gesetzliche Maßnahmen verbessert wird.
Wir haben in jüngster Zeit im Bereich der Finanzdienstleistungen die Erfahrung gemacht, dass sich die von der Politik angestrebten Ergebnisse nicht im Wege einer Selbstverpflichtung der Branche erreichen ließen: Die Kreditwirtschaft hatte es bis zur Änderung des Schuldverschreibungsrechts abgelehnt, über die Anlageberatung ein Beratungsprotokoll zu erstellen und dem Kunden auszuhändigen. Die Kreditwirtschaft ist auch nur vereinzelt dazu bereit, ein standardisiertes Produktinformationsblatt zu verwenden, das einen Vergleich der Geldanlageprodukte erlauben würde. Deshalb halte ich eine gesetzliche Regulierung zur Verbesserung des Anlegerschutzes für erforderlich.
Der Koalitionsvertrag sieht diesbezüglich vor,
- die Haftung für Produkte und Vertrieb zu verschärfen,
- die Anforderungen an Berater und Vermittler insbesondere in Bezug auf Qualifikation, Registrierung und Berufshaftpflicht zu vereinheitlichen,
- alle Anbieter von Finanzprodukten in die staatliche Finanzaufsicht einzubeziehen und
- die wesentlichen Bestandteile einer Kapitalanlage, sämtliche Kosten, Provisionen und Rückvergütungen transparent zu machen.
Im Rahmen der Qualitätsoffensive Verbraucherfinanzen hat das Bundesverbraucherministerium bereits wichtige Vorarbeiten geleistet: Wir haben eine Fachkonferenz mit über 200 Teilnehmern, ein Expertengespräch mit 16 ausgewiesenen Experten und ein Fachgespräch mit 25 Verbänden durchgeführt. Aus der Qualitätsoffensive gingen u. a. eine Studie über die Finanzvermittlung, eine Checkliste für die Anlageberatung, ein Muster für ein Produktinformationsblatt und ein Thesenpapier zur Qualität der Finanzberatung und Qualifikation der Finanzvermittler hervor.
Das Bundesverbraucherministerium wird die Qualitätsoffensive Verbraucherfinanzen fortsetzen. Hierzu wollen wir den Dialog mit den Vertretern aus Finanzwirtschaft und Verbraucherschutz wieder aufgreifen und die erzielten Zwischenergebnisse weiterentwickeln. Auf diese Weise wird der von uns ausdrücklich gewünschte Gesetzgebungsprozess zur Umsetzung des Koalitionsvertrags gefördert.
Ich hoffe, damit ein Missverständnis ausgeräumt zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Ilse Aigner MdB