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Ilse Aigner
CSU
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Frage von Stephan W. •

Frage an Ilse Aigner von Stephan W. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrte Frau Illgner,

seit dem Wegfall fast aller verbindlichen Mengenvorgaben bei Lebensmittelpackungen im Frühjahr beobachten die Verbraucherschützer immer mehr Tricksereien mit veränderten Packungsgrößen. Die Masche ist immer dieselbe: weniger Inhalt zum gleichen Preis. Der Verweis auf die Grundpreisangabe hilft da auch nicht, denn diese erfolgt oft unleserlich, falsch, oder unterbleibt.

All das war vorher klar absehbar, und es wurde eindringlich vor dieser Entwicklung gewarnt. Wieso haben Sie die Änderung der Fertigpackungsverordnung nicht verhindert?

Mit freundlichem Gruß

Stephan Wunsch

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Wunsch,

vielen Dank für Ihre Frage. Vorweg darf ich Sie höflichst darauf hinweisen, dass ich Aigner heiße, nicht Illgner.

Sie sprechen ein Thema an, das derzeit für Unruhe sorgt, nämlich die Änderung der Fertigpackungsverordnung. Diese Änderung führt in einigen Fällen tatsächlich zu verdeckten Preiserhöhungen. Ich missbillige dies ausdrücklich.

Die Änderung der Fertigpackungsverordnung betrifft aber nur sehr wenige Produkte: z.B. gegorene Fruchtgetränke, Bier, Milch, Limonade, Mineralwasser, Fruchtsäfte, Zucker, Schokolade, Kakao und bestimmte Garne. Alle anderen Packungsgrößen konnten bereits vor Inkrafttreten der Fertigpackungsverordnung von der Wirtschaft frei festgelegt werden.

Die im April dieses Jahres in Kraft getretene Änderung der Fertigpackungsverordnung basiert auf der EU-Richtlinie 2007/45/EG. Diese EU-Richtlinie verbietet es den Mitgliedstaaten bis auf wenige Ausnahmen, dies sind Wein, Sekt und Spirituosen, nationale verbindliche Nennfüllmengen festzulegen oder die bisherigen Nennfüllmengen beizubehalten.

Erwähnt werden sollte noch, dass der Europäische Gerichtshof in einem Urteil festgestellt hat, dass die festgelegten Verpackungsgrößen bzw. Füllmengen nicht mehr im Einklang mit der europäischen Warenverkehrsfreiheit standen. Dies gilt für alle EU-Mitgliedsländer gleichermaßen.

Die Bundesrepublik Deutschland war also dazu verpflichtet, federführend durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi), die EU-Richtlinie in nationales Recht (Fertigpackungsverordnung) umzusetzen.

Was die Lesbarkeit der Preisauszeichnung betrifft, so ist diese in manchen Fällen tatsächlich unbefriedigend. Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz steht daher im Kontakt mit dem für die Preisangabenverordnung federführenden Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie. Außerdem werde ich darüber mit der Wirtschaft und den Bundesländern sprechen. Letztere sind für die Überwachung der ordnungsgemäßen und klar lesbaren Preisauszeichnung zuständig.

Mit freundlichen Grüßen
Ilse Aigner MdB

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