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Ilse Aigner
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Frage von Rudolf R. •

Frage an Ilse Aigner von Rudolf R. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrte Frau Aigner,

warum darf mit Hilfe von Mehrwertdiensten (z.B. 0900 Nummern) anonym abkassiert werden? Diese Nummern sind in keinem Telefonbuch oder sonst wo verzeichnet. Warum werden die Telefonanbieter nicht verpflichtet, solche Nummern nur an Gewerbetreibende zu vergeben und z.B. auf einer Internetseite mit Impressum zu veröffentlichen?
Vielen Dank für Ihre Antwort im voraus!

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Rothe,

vielen Dank für ihre Frage.

Schon nach geltendem Recht ist es unzulässig, über solche Nummern „anonym abzukassieren“. Die Nummern sind bereits heute in einem Verzeichnis der Bundesnetzagentur verzeichnet. Auf der Seite http://bo2005.regtp.de/prg/srvcno/srvcno900.asp kann man sich bei Eingabe einer 0900er Nummer anzeigen lassen, wer hinter der Nummer steht. Die Bundesnetzagentur hat auch die Befugnis, eine 0900er Nummer zu sperren, wenn ihr ein Missbrauch bekannt wird. Über die Seite http://www.bundesnetzagentur.de/enid/39c77d7b943efa7fc62814fd1fce1a22,0/Verbraucher/Rufnummernmissbrauch_-_Spam_-_Unerlaubte_Telefonwerbung_xy.html kann ein Missbrauch an die Bundesnetzagentur gemeldet werden.

Mit mehreren Änderungen des Telekommunikationsgesetzes wurde der Schutz der Verbraucher vor Missbrauch im Telefonbereich bereits wesentlich verbessert. So können Kunden von Telefondienstanbietern z. B. gem. § 45i Telekommunikationsgesetz (TKG) Rechnungen innerhalb einer Frist von acht Wochen beanstanden. Die Unternehmen sind dann verpflichtet, im Laufe weiterer acht Wochen einen Einzelverbindungsnachweis gem. § 45e TKG aufzustellen. Dieser kann Ihnen als Nachweis dienen, dass Sie keine Mehrwertdienste in Anspruch genommen haben. Außerdem wird die Rechnung für den Mehrwertdienst nicht mehr von Ihrem Telefonanbieter eingezogen, wenn Sie den Rechnungsposten eines anderen Anbieters beanstanden.

Auch den Schutz vor unlauterer Telefonwerbung haben wir in dieser Wahlperiode wesentlich verbessert, indem nun bei einem unerlaubten Werbeanruf ein Bußgeld verhängt werden kann. Gleiches gilt, wenn bei einem Werbeanruf die Rufnummer nicht angezeigt wird.

Mit freundlichen Grüßen
Ilse Aigner MdB

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