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Ilse Aigner
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Frage von Conny P. •

Frage an Ilse Aigner von Conny P. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

Sehr geehrte Frau Aigner,

am 15.02.2009 habe ich Sie danach gefragt, wann Mutterkuhhalter, die Ihre Tiere ganzjährig im Freiland halten, ihre Tiere wieder nach der Tierschutzschlachtverordnung mittels Kugelschuss töten dürfen (s. hier: http://www.abgeordnetenwatch.de/frage-650-5903--f167093.html#frage167093).

Sie teilten in Ihrer Antwort mit, dass über einen Entwurf einer nationalen Verordnung zum Lebensmittelhygienerecht, der dies wieder ermöglichen soll, im Sommer entschieden würde.
Können Sie schon konkret etwas zum Stand des Verfahrens sagen?

Die momentane faktische Schlachtsperre bedeutet für uns den Ruin, wenn nicht bald etwas passiert. GIbt es bis zur Entscheidung über die Verordnung die Möglichkeit, eine Übergangsregelung genehmigt zu bekommen?
Denkbar wäre z.B. das Betäuben der Rinder im Fangstand auf der Weide mittels Bolzenschuss, anschließendes Ausbluten mit Auffangen des Blutes und Verbringung des toten Tieres in ein nahegelegenes Schlachthaus zur Zerlegung. Wo könnten eine solche Übergangsregelung ggf. beantragt werden?

Mit freundlichen Grüßen

C. Pasch

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Pasch,

vielen Dank für Ihre Frage.

Derzeit liegt der Entwurf für eine Verordnung zur Änderung von Vorschriften zur Durchführung des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts immer noch zur Bewertung durch die zuständigen Stellen bei der Europäischen Kommission. Im Rahmen der Verordnung soll auf nationaler Ebene die Tötung von ganzjährig im Freien gehaltenen Rindern mittels Kugelschuss zur Gewinnung von Fleisch wieder eröffnet werden.

Mein Haus hat nun zum wiederholten Male in Brüssel auf die Dringlichkeit hingewiesen und nachgefragt. Man teilte uns seitens der Kommission mit, dass die Prüfung des Dokuments nun hohe Priorität besitzt. Im Rahmen einer Arbeitsgruppensitzung soll das Notifizierungsvorhaben nun im September auf Gemeinschaftsebene ausdrücklich erörtert werden. Erst dann kann über den Entschluss der Verordnung entschieden werden.

Mit freundlichen Grüßen
Ilse Aigner MdB

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