Frage an Ilse Aigner von Werner S. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung
Sehr geehrte Frau Aigner,
wie ich aus Printmedien erfuhr, sollen Lebendtiertransporte bis nach Lybien wieder gefördert werden. Sie wollen den Handel mit Drittländern, in diesem Fall Lybien, wieder aufleben lassen.
Wir erinnern uns voller Entsetzen an die Bilder in den Nachrichten, wie dabei mit den Tieren umgegangen wurde. Gleichzeitig importieren wir etwa 500 000 Tonnen Rindfleisch jährlich.
Da stellt sich mir die Frage, ob sie den Tierschutz, der ja in Ihr Ministerium fällt, überhaupt ernst nehmen? Bekanntlich ist ja der Tierschutz seit 2002 im Grundgesetz verankert. Wie ist das mit Ihrer Entscheidung, Rinder bis zu 3000 km lebend zu befördern, in Einklang zu bringen? Werden diese Transporte wieder von Deutschland subventioniert?
Da dies maßgeblich zu meiner Wahlentscheidung beiträgt, bitte um eine Antwort von Ihnen.
Mit freundlichen Grüssen
Werner Sitte
Sehr geehrter Herr Sitte,
vielen Dank für Ihre Fragen.
Wir haben europaweit und besonders in Deutschland ein Netz aus Vorgaben und Kontrollen. Bei langen Beförderungen können die Tiere besonderen Strapazen ausgesetzt sein. Deshalb trete ich dafür ein, lange Schlachttiertransporte möglichst zu vermeiden. Die von Ihnen angesprochenen Exporterstattungen für lebende Rinder werden inzwischen nicht mehr gezahlt. Auf einen Stopp der Subventionen hatte auch die Bundesregierung hingearbeitet.
Während der Verhandlungen mit allen an deutschen Agrarexporten interessierten Drittländern wird die Vermeidung langer Schlachttiertransporte immer wieder thematisiert. Auch im Verlauf der Gespräche mit Libyen ist dies deutlich gemacht worden. Es bleibt unser Ziel, noch in den derzeit laufenden Verhandlungen mit der libyschen Seite die Abstimmung eines Veterinärzertifikats für die Ausfuhr von gefrorenem und gekühltem frischen Rindfleisch nach Libyen zu erreichen. In Libyen prüft man derzeit die Vorschläge meines Hauses dazu.
Darüber hinaus enthalten die jetzt mit Libyen getroffenen Vereinbarungen auch ein Protokoll über die gegenseitige fachliche Unterstützung bei der Beachtung und Erfüllung von veterinärrechtlichen, aber auch tierschutzrechtlichen Vorschriften beim Handel mit lebenden Tieren. Dabei wird die gemeinsame Grundlage gebildet von den Kriterien der Weltorganisation für Tiergesundheit O.I.E., der Libyen ebenfalls angehört.
Der Schutz von Tieren beim Transport innerhalb der EU ist durch die Verordnung (EG) 1/2005 geregelt. Die Überwachung und Einhaltung dieser wichtigen Vorschrift liegen in der Verantwortung der Mitgliedstaaten. Für den Transport von Rindern in die Staaten Nordafrikas bzw. den Nahen Osten werden Transportschiffe zur Überquerung des Mittelmeeres genutzt. In der Regel erfolgt die Verladung von Rindern, nach vorangehender Beförderung durch Straßentransportmittel, in Häfen auf EU-Gebiet. Die Beförderung auf dem Seeweg über mehr als 10 Seemeilen aus einem Hafen der Gemeinschaft ist gemäß Artikel 7 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 nur zulässig, wenn das Transportschiff nach Artikel 19 Abs. 1 zugelassen worden ist. Gemäß Artikel 20 müssen diese Schiffe von der zuständigen Behörde vor jedem Verladen von Tieren kontrolliert werden.
Tiertransporte nach Libyen unterliegen bis zum Verladen der Tiere auf ein von einem Mitgliedstaat zugelassenes und kontrolliertes Transportschiff somit den gemeinschaftlichen bzw. nationalen Regelungen und werden von den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten überwacht. In Bezug auf den weiteren Transport verweise ich auf den dargestellten Dialog zum Tierschutz mit Libyen.
Die EU-Kommission hat die Vorlage eines Vorschlags zur Änderung der Tiertransportverordnung angekündigt. Selbstverständlich werde ich mich im Rahmen der dann anstehenden Verhandlungen in Brüssel für weitere Verbesserungen des Tierschutzes beim Transport einsetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ilse Aigner MdB