Frage an Ilse Aigner von Fabian K. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrte Frau Aigner,
ich begrüße Ihren Vorsatz, Hersteller von Nahrungsmittelimitaten beim Namen zu nennen.
Ich würde noch einen Schritt weiter gehen:
Der Begriff "Imitat" sollte gut sichtbar auf allen Verpackungen angebracht werden, sollte es sich um Käse- Schinken- oder Geschmacks-Imitat handeln. Der Begriff "-Geschmack" ist in meinen Augen irreführend.
Sobald also auf der Packung groß mit einem Begriff geworben wird (Käse, Wasabi, Schinken, Vanille etc) und tatsächlich billige Ersatzstoffe verwendet werden, sollte "IMITAT" auf die Verpackung, und nicht nur klein und verklausulilert in die Zutatenliste.
Der Verbraucher kann dann immer noch entscheiden, ob er das günstigere und minderwertige, oder das teurere und höherwertige Produkt kaufen möchte.
Was halten Sie von dieser Idee?
Mit freundlichen Grüßen,
Fabian Kohler
Sehr geehrter Herr Kohler,
vielen Dank für Ihre Frage.
Ihre Idee geht in der Tat einen großen Schritt weiter. Ich denke, man sollte hier zunächst den rechtlichen Rahmen ausschöpfen, der bereits vorhanden ist. Dazu gehören die Lebensmittelkontrollen in den Ländern und deren Handlungsspielraum, der es erlauben würde, Hersteller ggf. beim Namen zu nennen.
Mit freundlichen Grüßen
Ilse Aigner MdB