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Ilse Aigner
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Frage von Thilo B. •

Frage an Ilse Aigner von Thilo B. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Aigner,

die Nährwertkennzeichnung mit Ampelfarben, die in Deutschland zwei Drittel der Bevölkerung und in Bayern 70% wollen, soll laut Verordnungsentwurf der EU Kommission in den EU Staaten als verpflichtende Nährwertkennzeichnug verboten werden. Warum setzen Sie sich - trotz Ihrer Ablehnung der Ampel - nicht dafür ein, dass zumindest die Möglichkeit einer verbindlichen Ampel für die Nationalstaaten im Verordnungsentwurf gegeben ist? Das wäre doch eine wichtige Maßnahme, um gegen den Europafrust der Bürger etwas zu unternehmen. Und dann könnten wir doch in Deutschland eine gute und wichtige Auseinandersetzung um die beste Nährwertkennzeichnung haben.

Mit freundlichen Grüßen,

Thilo Bode

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Bode,

vielen Dank für Ihre Frage.

Der von der Europäischen Kommission Anfang 2008 vorgelegte Vorschlag für eine Verordnung betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel, mit der u. a. die bestehenden EU-weit geltenden Vorschriften über die Nährwertkennzeichnung von Lebensmitteln novelliert und weiter entwickelt werden sollen, sieht die Einführung der verpflichtenden Nährwertkennzeichnung vor. Die Angabe des Energiegehalts und der Gehalte an Fett, gesättigten Fettsäuren, Kohlenhydraten, Zucker und Salz sollen bezogen auf 100 g bzw 100 ml des Lebensmittels auf der Verpackung oder dem Etikett grundsätzlich bei allen Lebensmitteln angegeben werden. Die Mitgliedstaaten unterstützen die von der Kommission vorgeschlagene zahlenmäßige Angabe der Gehalte an Energie und an den genannten Nährstoffen in Tabellenform, zumal Verbraucherinnen und Verbraucher mit dieser Art und Weise der Nährwertkennzeichnung vertraut sind.

Der Verordnungsvorschlag eröffnet zudem die Möglichkeit, unverbindliche Leitlinien/Empfehlungen über zusätzliche Formen der Nährwertdeklaration und ihrer Präsentation auf einzelstaatlicher Ebene zu entwickeln, wenn diese bestimmten Anforderungen entsprechen. Eine solche zusätzliche Form der Nährwertdeklaration wäre beispielsweise eine Ampelkennzeichnung mit den Farben Grün für niedrigen Gehalt, Gelb für mittleren Gehalt und Rot für hohen Gehalt.

Der Ansatz, freiwillige Systeme und Ausdrucksformen zur Darstellung von Nährwertinformationen auf nationaler Ebene zuzulassen, wird jedoch nicht befürwortet, da dies zu unterschiedlichen Systemen in den Mitgliedstaaten führen und den innergemeinschaftlichen Handel erschweren würde. Es sollte für diese freiwilligen Darstellungen ein harmonisiertes System auf EU-Ebene etabliert werden. Da es nicht möglich sein wird, ein solches harmonisiertes System bereits jetzt in die Verordnung aufzunehmen, sollte das Anstreben der Entwicklung eines einheitlichen europäischen Leitfadens in der Verordnung verankert werden. Einzelheiten zur Ausgestaltung eines solchen Systems werden nicht im Zusammenhang mit der Diskussion des Verordnungsvorschlags, sondern erst bei der Erarbeitung des Leitfadens erörtert werden.

Die Europäische Kommission beabsichtigt nicht, den Mitgliedstaaten die Möglichkeit einzuräumen, über die auf Gemeinschaftsebene harmonisierten obligatorischen Angaben hinaus zusätzliche verpflichtende Angaben auf einzelstaatlicher Ebene vorzuschreiben. Dies würde den Harmonisierungsbemühungen widersprechen und dazu führen, dass in den Mitgliedstaaten unterschiedliche Rechtsvorschriften über die Nährwertkennzeichnung bestehen. Mit der vorgesehenen Verordnung soll aber gerade eine Harmonisierung der Rechtsvorschriften in diesem Bereich erreicht werden. Da die Mitgliedstaaten die Harmonisierung dieses Bereichs nachdrücklich unterstützen, würde die Forderung nach einer solchen Option, zusätzliche verpflichtende Angaben und Darstellungsweisen auf einzelstaatlicher Ebene einführen zu können, keine Mehrheit finden.

Ilse Aigner MdB

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