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Ilse Aigner
CSU
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Frage von Kristjan D. •

Frage an Ilse Aigner von Kristjan D. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Frau Bundesmninisterin,

seit sechs Jahren verfolge ich bereits die politischen Bemühungen um ein Patientenverfügungsgesetz. Es gab dabei viele Verzögerungen, Durststrecken, aber auch interessante Ansätze. Nun scheint das Vorhaben zu scheitern - und das an politischen Eitelkeiten. Das will ich nicht hinnehmen! Im Augenblick versinken Betroffene, Angehörige, Ärzte und Vormundschaftsrichter tief im ethischen und juristischen Treibsand. Denn es hängt vom Richter und damit vom Zufall ab, wie Entscheidungen über lebensverlängernde Maßnahmen ausfallen. Das sind unhaltbare Zustände, die nur durch ein Gesetz geändert werden können. Jeder der in den Bundestag eingebrachten Gesetzentwürfe bedeutet eine Verbesserung gegenüber der derzeitigen Praxis. Nehmen Sie Autonomie und Fürsorge am Lebensende ernst, und entscheiden Sie jetzt! Es ist Ihre Pflicht, sich dafür einzusetzen, dass noch in dieser Legislaturperiode ein Patientenverfügungsgesetz verabschiedet wird!

Bitte informieren Sie mich über Ihre Position zu diesem Thema - und wie Sie weiter vorgehen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Kristjan Diehl

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Diehl,

vielen Dank für Ihre Frage.

Sie haben recht, wenn Sie eine verbindliche gesetzliche Regelung für den Fall entscheidungsunfähiger Patienten anmahnen. Derzeit liegt lediglich ein BGH-Urteil zur Rechtmäßigkeit, Verbindlichkeit und zu den Grenzen von Patientenverfügungen vor. Das ändert nur wenig an der Rechtsunsicherheit für die Betroffenen in der Praxis. Gleichzeitig haben wir es hier mit einem menschlich bzw. ethisch schwierigen Bereich zu tun, was uns größtmögliches Feingefühl und Sensibilität abverlangt. Das Gesetz muss dabei folgenden Gesichtspunkten ganz besondere Beachtung schenken: das Recht auf würdevolles Sterben und Selbstbestimmung sowie den Schutz des Lebens mit einem klaren Bekenntnis gegen aktive Sterbehilfe.
Bei der Wahl zwischen den vorhandenen alternativen Gesetzesentwürfen drängt sich die Frage auf: Wie sollte es für einen selbst geregelt sein? Ich habe mich daher entschlossen, dem Entwurf von Wolfgang Bosbach zuzustimmen. In meinen Augen wird der Entwurf allen von mir genannten Gesichtspunkten so weit wie eben möglich gerecht.

Mit freundlichen Grüßen

Ilse Aigner MdB

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