Frage an Ilse Aigner von Rainer K. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrte Frau Aigner,
bei Recherchen im Internet bin ich auf einen Gesetzentwurf von 2005 gestoßen der seinerzeit diskutiert wurde. Es geht um die Pflicht bei den sogenannten "Call-by-call"-Telefonaten vor Gesprächsaufbau eine Tarifansage zu schalten.
Der Vorteil für die Verbraucher wäre, dass Telefonanbieter keine heimlichen Preiserhöhungen machen können die dann erst mit Eintreffen der nächsten Telefonrechnung auffallen. Leider ist mir derartiges heute passiert und ich muß feststellen, hätte man seinerzeit dieses Gesetz beschlossen und eingeführt hätte ich heute eine Rechtsgrundlage gegen diesen Fall von Wucher. So aber bleibt mir leider nichts anderes übrig, als der abzockenden Firma mein Geld in den Rachen zu werfen. Ist mit einer Tarifansagepflicht noch zu rechnen oder muß ich eine Petition einreichen um hier irgendwas zu bewegen?
Mit freundlichen Grüßen
Rainer König
Sehr geehrter Herr König,
vielen Dank für Ihre Nachfrage.
Die Anbieter von call-by-call-Verbindungen sind nach dem 2007 in Kraft getretenen Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften verpflichtet, genau über ihre Preise Auskunft zu erteilen. Laut einer Auskunft der Bundesnetzagentur sind die Beschwerden über Anbieter sehr stark gesunken, was mich zu dem Schluss bringt, dass das Gesetz seine Wirkung nicht verfehlt hat. Da ich Ihren Fall von hier aus nicht beurteilen kann, sollten Sie sich vergewissern, ob Sie vor Nutzung der Verbindung auch tatsächlich alle Angaben des Anbieters sorgfältig zur Kenntnis genommen haben. Sollte Sie begründeten Anlass zum Zweifel an der Richtigkeit des erhobenen Tarifs haben, steht es Ihnen frei, sich bei der Bundesnetzagentur darüber zu beschweren.
Mit freundlichen Grüßen
Ilse Aigner MdB