Frage an Ilse Aigner von Andrea P. bezüglich Finanzen
Sehr geehrte Frau Aigner,
leider haben Sie anscheinend meine Frage nicht so verstanden, wie ich sie von IHnen beantwortet haben wollte. Ja, ich habe in einen Medienfonds investiert; da ich nicht wie Prominente wie Herr Beckenbauer, Herr Schuhmacher, usw. die Möglichkeit habe, einfach hohe Steuern, die mich als Single treffen, durch einen Wegzug ins Ausland zu vermeiden. Dass dieser nur Verluste brachte und nicht einen Rendite wie versprochen, ist mein Risiko. Was jedoch Inhalt meiner Frage war; welche Verjährung gilt denn für das Finanzamt; da anscheinend die Finanzämter jetzt einfach nach 9 Jahren, in denen nie etwas in Frage gestellt worden war, die damaligen Beurteilungen rückwirkend ändern wollen. Und dies, obwohl genau die gleichen Steuervorteile 10 Jahre zuvor genau so akzeptiert worden sind und zwar endgültig. Ein STreichen der Steuerersparnisse ist meiner Meinung nach zwar möglich und wurde auch 2006 oder 2007 gestrichen, aber nicht rückwirkend für einen Zeitraum, der mehr als 9 Jahre zurückliegt.!! Sollte dies als mit Recht und Gesetz vereinbar gelten, wird dies jegliches Vertrauen in den Rechtsstaat im Keim ersticken. Um mich nochmals klar auszudrücken: Welche Verjährungsfrist gilt für das Finanzamt. ?
Mit freundlichen Grüßen
Andrea
Sehr geehrte Frau Pfünder,
danke für Ihre Nachfrage.
Meine Ansicht zur Thematik "Medienfonds" habe ich Ihnen bereits mitgeteilt. Mir scheint, dass Sie als Betroffene sich doch besser an entsprechende Stellen wenden sollten (z.B. an das Bundesfinanzministerium), da ich Ihren Fall von hier aus nicht weiter einzuschätzen vermag.
Mit freundlichen Grüßen
Ilse Aigner MdB