
(...) Im Kontext des Rechts auf Pressefreiheit haben Journalisten aber natürlich eine Sorgfaltspflicht. Wenn die Berichterstattung unwahr ist, hat man eine Vielzahl an medienrechtlichen Möglichkeiten: angefangen bei der Gegendarstellung über Unterlassung und Widerruf bis hin zu Schadenersatz und Schmerzensgeld. (...)