Die Kommission hat dem BMAS ihre Vorschläge im Juli 2023 übergeben.
Ein derartiger Mechanismus existierte vor Antritt dieser Regierung nicht. Aktuell arbeitet die Bundesregierung intensiv daran, diesen Mechanismus zu etablieren. Die Zuständigkeit dafür liegt im Bundesministerium der Finanzen.
Bei der Inflationsausgleichsprämie handelt es sich um eine rein freiwillige Leistung des Arbeitgebers.
Verbeamtete Personen sind – anders als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – nicht durch die Sozialversicherung abgesichert.
Da es sich bei Ihrer Anfrage um einen sehr individuellen Fall handelt, bitte ich Sie, sich für eine fachgerechte Beantwortung direkt an das zuständige Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) unter info@bmas.bund.de zu wenden.
Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages hält diese Forderung für erwägenswert.