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Hubertus Heil
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Frage von Walter M. •

Sehr geehrter Herr Heil, wie hoch ist der Anteil, den Beamte/Politiker von ihren Einkünften, für ihre Pensionen monatlich bezahlen.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr M.

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Verbeamtete Personen sind – anders als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – nicht durch die Sozialversicherung abgesichert. Sie zahlen also keine Sozialabgaben. Ihre Absicherung übernimmt der Staat als Dienstherr. Er zahlt nicht nur das Gehalt während der Dienstzeit, sondern auch die Pension danach. Die Pensionen verbeamteter Personen werden aus Steuergeldern finanziert, gelten dabei aber als steuerpflichtiger Arbeitslohn und müssen versteuert werden.

Auch Bundestagsabgeordnete erhalten nach der Beendigung der Tätigkeit als Abgeordnete/r eine steuerfinanzierte Altersentschädigung und keine Pension. Sie schließt die Lücke in der Altersversorgung, die für Abgeordnete dadurch entsteht, dass sie im Parlament tätig sind und dafür auf eine andere, eine Altersversorgung begründende Berufstätigkeit ganz oder teilweise verzichten müssen. Die Höhe der Altersentschädigung setzt sich aus verschiedenen Faktoren wie z.B. der Länge der Zugehörigkeit zum Deutschen Bundestag zusammen.

Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil, MdB

 

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