Frage von Eric C. • 17.12.2024

Antwort ausstehend von Hubertus Heil SPD
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Zeiten der Arbeitslosigkeit gelten unabhängig vom Grund, der zum Bezug von Arbeitslosengeld geführt hat, nicht als Grundrentenzeiten, weil mit der Grundrente insbesondere die langjährig verpflichtende Beitragszahlung zur gesetzlichen Rentenversicherung aus unterdurchschnittlichem Einkommen anerkannt werden soll
Bürgerinnen und Bürger haben einen Anspruch auf Sicherung des Existenzminiums, wenn sie hilfebedürftig sind. Hilfebedürftig ist, wer seinen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus dem zu berücksichtigenden Einkommen oder Vermögen sicherstellen kann.
Grundsätzlich ist es richtig, dass das inländische Arbeitskräfteangebot als Folge des demografischen Wandels absehbar zurückgehen wird.