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Hubertus Heil
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Frage von Horst J. •

Kann man ALG 1 Zeiten im Rentenverlauf ändern, wenn Arbeitnehmer im Rahmen der sogenannten Nahtlosigkeitsregelung vom Krankengeld § 145 SGB, keine ALG Zeiten aber im § 76 g SGB VI ausgeschlossen wird?

Sehr geehrter Herr Heil,

im Rentenversicherungsverlauf werden Nahtlosigkeitsregelung § 145 SGB als ALG Zeiten erfasst, hierbei handelt sich nicht um Arbeitslosigkeit, der Gesundheitszustand lässt es noch nicht zu im Job anzufangen. Durch diese Ereignisse, die weit außerhalb unserer Kontrolle lagen, werden die ALG Zeiten von den Grundrentenzeiten ausgeschlossen. Rentner-Wähler, erreichen die Grundrentenzeiten 33–35 Jahre nicht, weil die Bestimmung § 76 g SGB VI nicht gerecht ist. Wir benötigen die Unterstützung, des Grundrentenzuschlag, was auch zu mehr Wohngeld führt, um einen Lebensabend in Würde zu verbringen

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