Sehr geehrter Herr Bundesminister Heil, warum werden Bürgergeldempfänger, die eine Arbeitsaufnahme vollziehen können, durch das Zuflussprinzip zu Zwangsschuldnern gemacht?
Das Zuflussprinzip besagt, wie Sie wissen, das jegliches Vermögen, welches in einem Monat erfolgt, berücksichtigt wird. Das beißt sich mit der Realität/der Lebenswirklichkeit, wenn man endlich eine Arbeit aufgenommen hat, und sich im ersten Monat befindet. Es ist eine absolute Ungleichbehandlung und gegen die Würde, eine benötigte Sozialleistung zurückzahlen zu müssen, wenn Anfang des Monats der Lebensbedarf noch nicht gedeckt werden kann, und das erste Gehalt, zum Ende des Monats hin, für die Folgewochen benötigt werden. Wie kann hier diese Ungerechtigkeit per Gesetz entstanden sein, die Arbeitsaufnahme so zu bestrafen, und jemanden, der wie Viele nicht im hohen Einkommensbereich ist, zum Schuldner zu machen, und benötigte Leistungen zurückzuzahlen zu lassen? Hätte ich keine Arbeit aufgenommen, hätte ich jetzt keine Schulden, wo ist da die Logik und Gerechtigkeit, dass Sie als Gesetzgeber die dann ehemaligen Bürgergeldempfänger so im ersten Monat behandeln?