(...) Eine Beurteilung der von Ihnen beschriebenen Gegebenheiten in Ihrer Wohnung ist von hier aus im Übrigen nicht möglich. (...)
(...) Darum wird befristet bis zum 31. Dezember 2020 das Kurzarbeitergeld erhöht, wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aufgrund der aktuellen Situation weniger als 50 Prozent arbeiten. (...)
(...) Hierzu gehören auch umfangreiche finanzielle Hilfen, mit denen die wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen für viele betroffene Menschen und Betriebe zumindest abgefedert werden sollen (...)
(...) Aufgrund der außergewöhnlichen Situation auf dem Arbeitsmarkt wird das Arbeitslosengeld nach dem SGB III für diejenigen um drei Monate verlängert, deren Anspruch zwischen dem 1. Mai und 31. Dezember 2020 enden würde. (...)