Frage an Hubertus Heil von Udo G. bezüglich Soziale Sicherung
Es wird höchste Zeit in der Krise auch an die Armen im Land zu denken. Wann gibt es endlich einen Zuschlag auf Hartz IV?
Sehr geehrter Herr Gerdes,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Entschuldigen Sie bitte meine späte Antwort, ich habe in den letzten Wochen und Monaten sehr viele Zuschriften erhalten und bemühe mich all diesen Anfragen so schnell wie möglich gerecht zu werden.
Die Bundesregierung und der Gesetzgeber haben versucht, so schnell wie möglich auf diese Pandemie bedingte Krise zu reagieren und vor dem Hintergrund dieser Ausnahmesituation eine Vielzahl von Maßnahmen auf den Weg gebracht, um den gravierenden negativen Folgen dieser Krise wirksam zu begegnen. Hierzu gehören auch umfangreiche finanzielle Hilfen, mit denen die wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen für viele betroffene Menschen und Betriebe zumindest abgefedert werden sollen. So wurden bereits im März zwei Gesetze mit Sofortmaßnahmen auf den Weg gebracht. Diese sehen erleichterte Voraussetzungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld vor, mit denen Betriebe und Beschäftigte unterstützt und die Arbeitsplätze, so weit wie dies möglich ist, erhalten werden sollen. Darüber hinaus gelten derzeit erheblich vereinfachte und erleichterte Regelungen für den Zugang zu Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Damit soll auch für Kleinselbständige oder sogenannte Solo-Selbstständige eine soziale Absicherung erreicht werden. Im Weiteren wurden wichtige Hilfen für soziale Dienstleister umgesetzt, um die soziale Infrastruktur abzusichern.
Mit dem Sozialschutz-Paket II wurden weitere Maßnahmen beschlossen, mit denen der Schutzschirm durch nochmals verbesserte Regelungen beim Kurzarbeitergeld und beim Arbeitslosengeld noch weiter und über einen längeren Zeitraum gespannt wird. Hierzu gehört die Verlängerung der Anspruchsdauer des Arbeitslosengeldes um drei Monate für Personen, deren Anspruch in der Zeit vom 1. Mai 2020 bis zum 31. Dezember 2020 andernfalls auslaufen würde. Allerdings wird es trotz der schnellen und vielfältigen Hilfen nicht möglich sein, die individuell unterschiedlichen Sicherungsbedarfe vollständig abzudecken und die wirtschaftlichen und sozialen Härten alle zu beseitigen oder auszugleichen. Vor diesem Hintergrund wurde die Verlängerung der Anspruchsdauer des Arbeitslosengeldes auf drei Monate und auf Personen, deren Leistungsanspruch in der Zeit vom 1. Mai 2020 bis zum 31. Dezember 2020 auslaufen würde, begrenzt. Eine darüberhinausgehende Regelung würde zu weiteren Belastungen in Milliardenhöhe führen und wäre mit den begrenzten Beitragseinnahmen aus Mitteln der Arbeitsförderung inklusive der Arbeitslosenversicherung kaum zu finanzieren.
Ich hoffe Ihnen mit meiner Antwort die Hintergründe nachvollziehbar näher gebracht zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil