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Hubertus Heil
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Frage von Peter S. •

Frage an Hubertus Heil von Peter S. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Heil,

wann wird das Kurzarbeitergeld angehoben? Mit 60% des Nettolohns dürfte die Kaufbereitschaft der Kurzarbeiter auf das minimalste Bedürfnis absinken. Wie soll damit die Wirtschaft wieder angekurbelt werden?

Mit den allergrößten Respekt vor Ihrer Arbeit
freundlichst Peter Schimming

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Schimming,

vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihre Nachfrage zu dem Thema Kurzarbeitergeld.

Sie sprechen ein sehr wichtiges Thema an. Mir ist die herausfordernde Lage bekannt, dass viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch das Kurzarbeitergeld in eine schwierige Zeiten gekommen sind.

Aber Kurzarbeit rettet den Beschäftigten ihren Beruf, da Kündigungen vermieden werden! Wir sehen das im Moment gerade in Ländern, wo es keine Kurzarbeit gibt und die Arbeitslosigkeit rasant ansteigt. Dabei lasse ich aber nicht aus dem Blick, dass Kurzarbeit ein starker Einschnitt für das Unternehmen und alle Beschäftigten ist.

Darum wird befristet bis zum 31. Dezember 2020 das Kurzarbeitergeld erhöht, wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aufgrund der aktuellen Situation weniger als 50 Prozent arbeiten. Dann wird das Kurzarbeitergeld ab dem 4. Bezugsmonat auf 70 Prozent (bzw. 77 Prozent für Haushalte mit Kindern) und ab dem 7. Monat auf 80 Prozent (bzw. 87 Prozent erhöht).

Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag in diesen herausfordernden Zeiten für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil

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