(...) Damit entlasten wir unterhaltsverpflichtete Eltern und Kinder von Menschen, die Leistungen der Hilfe zur Pflege oder andere Leistungen der Sozialhilfe erhalten (...)
(...) Bezogen auf die Referenzgruppen kommen bei Einpersonenhaushalten wesentlich häufiger auszuschließende Haushalte vor als bei Mehrpersonenhaushalten. Deshalb wird die Referenzgruppe der Einpersonenhaushalte aus denjenigen 15 Prozent der – um die SGB II und SGB XII-Empfänger bereinigten und nach ihrem Nettoeinkommen aufsteigend geschichteten – Einpersonenhaushalte mit den niedrigsten Einkommen gebildet während es bei den Familienhaushalten jeweils die 20 Prozent der Haushalte mit den niedrigsten Einkommen sind. Das BVerfG hat die Festlegung einer abweichenden Abgrenzung bei Einpersonenhaushalten in seinem Beschluss vom 23. (...)
(...) Sie sprechen einen sehr wichtigen gesellschaftspolitischen Punkt an: wir müssen Kinder vor Armut schützen. Ich stimme Ihnen zu, wenn Sie schreiben, dass ein auskömmliches und sicheres Einkommen der beste Schutz vor Kinders- und Altersarmut ist. (...)
(...) Zudem muss auch immer die langfristige Finanzierbarkeit der gesetzlichen Rentenversicherung beachtet werden. Nur mit Hilfe dieser Stichtagsregelung konnten die mit der Verbesserung verbundenen Mehrausgaben in Höhe von mehreren Milliarden Euro auf ein Maß begrenzt werden, das den Finanzierungsmöglichkeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung entspricht. (...)