Frage an Hubertus Heil von Christina B. bezüglich Soziale Sicherung
guten Tag Herr Heil,
Wann wird das Thema Elternunterhalt angegangen dass Kinder erst ab einem Jahreseinkommen von 100.000€ zur Kasse gebeten werden? Wann soll die neue Regelung in Kraft treten?
kann bis dahin durch eine Bundesratsinitiative zb der Schonbetrag von 3240 Euro für Verheiratete angehoben werden? Wenn nein warum nicht.
vielen Dank Ch.Bauerfeld
Sehr geehrte Frau Bauerfeld,
vielen Dank für Ihre Frage.
Wie Sie vermutlich bereits erfahren haben, haben wir im Bundestag im Sommer 2019 das Angehörigenentlasungsgesetz beschlossen.
Damit entlasten wir unterhaltsverpflichtete Eltern und Kinder von Menschen, die Leistungen der Hilfe zur Pflege oder andere Leistungen der Sozialhilfe erhalten: Auf ihr Einkommen wird erst ab einem Jahreseinkommen von mehr als 100.000 Euro zurückgegriffen. Damit wurde eine bessere Planungssicherheit für Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen geschaffen. Von der dauerhaften Absicherung der ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung profitieren auch die Träger der Beratungsangebote mit ihren Beschäftigten.
Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil