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Hubertus Heil
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Frage von Markus P. •

Frage an Hubertus Heil von Markus P. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Heil,
wann können wir Bestandsrentner einer Erwerbsminderungsrente nun endlich mit Verbesserung unserer Rente rechnen?! Und wie wird diese aussehen?!

Am 11.08.2018, als es um die Abstimmung zum neuen Rentenpaket ging hielten Sie eine Rede im Bundestag, in der Sie Folgendes sagten: „…die einfach nicht mehr können mit einer Verbesserung der Anrechnungszeit bei der Erwerbsminderungsrente. Herr Kollege Birkwald wenn es nach mir ging, reden wir auch mal über den Bestand.“ (Quelle: https://www.bundestag.de/mediathek?videoid=7289099#url=bWVkaWF0aGVrb3ZlcmxheT92aWRlb2lkPTcyODkwOTk=&mod=mediathek ab ca. 1:27 Min.)
Ihr Partei Kollege Herr Kappschick sagte dazu Folgendes: „… wir verbessern die Mütterrente und die Rente wegen Erwerbsminderung. Der Minister hat darauf hingewiesen, dass es durchaus auch Überlegungen gibt, etwas für den Bestand zu tun.“ (Quelle: https://www.bundestag.de/mediathek?videoid=7289105#url=bWVkaWF0aGVrb3ZlcmxheT92aWRlb2lkPTcyODkxMDU=&mod=mediathek ab ca. 2:24 Min.)
Der Bundesrat (also auch Mitglieder der SPD) beschlossen am 19.10.18 mit der Drucksache 425/18, dass die neuen Zurechnungszeiten auch für Bestandsrentner gelten sollen.

Wieso hat die SPD am 11.08.18 eigentlich geschlossen gegen eine Verbesserung der Erwerbsminderungsrente für Bestandsrentner abgestimmt?!
Die Linke war die einzige Partei, die dafür gestimmt hat.
Die durchschnittliche Höhe einer Erwerbsminderungsrente liegt laut DRV bei 716 Euro.
Macht bei einer Rentenerhöhung von 3% 21,48 Euro. Abgesehen davon, dass 716 Euro im Monat nicht zum Leben reichen, reicht auch eine 3% Rentenerhöhung (und es gibt ja nicht immer 3%) nicht aus, die jährlich gestiegenen Lebenshaltungskosten zu kompensieren.
Vergessen darf man auch nicht die 10,8% Rentenkürzung für die vorzeitige Inanspruchname der Rente.
Nicht genug damit, dass man eh schon massive Einschränkungen der Lebensqualität durch die Erkrankung hat, man wird auch noch massiv finanziell bestraft, ohne etwas dafür zu können.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr P.,

vielen Dank für Ihre Frage zur der ich gerne Stellung nehmen möchte.

Leider kann ich Ihnen heute keine Zusagen zu Veränderungen der Situation von Bestandsrentnerinnen und -rentnern in der Erwerbsminderungsrente machen, gerne würde ich Ihnen aber die Hintergründe erklären.

Der Bundestag hat sich bewusst für eine in die Zukunft gerichtete Maßnahme entschieden. Es liegt aber auf der Hand, dass diejenigen, die das Datum verfehlen und bereits eine Erwerbsminderungsrente beziehen, hierüber enttäuscht sind. Dies lässt sich jedoch bei solchen Regelungen bedauerlicherweise nie vermeiden. Jede andere Abgrenzung würde von anderen Personengruppen, die dann nicht einbezogen sind, wiederum als Härte empfunden. Daher erfolgen Rechtsänderungen in der gesetzlichen Rentenversicherung – auch im Falle von Leistungseinschränkungen – grundsätzlich nur für die Zukunft.

Zudem sind Stichtage im Recht der gesetzlichen Rentenversicherung nichts Neues. Es liegt grundsätzlich in der Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers, in welchem Umfang und in welcher Weise er Rentenleistungen ändert. Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt Stichtagsregelungen als verfassungsgemäß bestätigt. Die Forderung, der Gesetzgeber müsse im Interesse sozialer Gerechtigkeit überall strikte Gleichförmigkeit schaffen, könnte nach seiner Ansicht dazu führen, dass Reformen von vornherein ganz unterbleiben.

Zudem muss auch immer die langfristige Finanzierbarkeit der gesetzlichen Rentenversicherung beachtet werden. Nur mit Hilfe dieser Stichtagsregelung konnten die mit der Verbesserung verbundenen Mehrausgaben in Höhe von mehreren Milliarden Euro auf ein Maß begrenzt werden, das den Finanzierungsmöglichkeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung entspricht.

Ich kann Ihren Unmut darüber gut nachvollziehen. Allerdings wären weitere Mittel in Höhe von mehreren Milliarden Euro notwendig, wenn für den Bestand der Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentnern eine Lösung hinsichtlich der Verlängerung der Zurechnungszeit erzielt werden soll. Mit dem neuen Gesetz soll allerdings auch eine Haltelinie eingeführt werden, die sicherstellt, dass das Rentenniveau bis 2025 mindestens 48 Prozent beträgt. Hiervon werden alle Rentnerinnen und Rentner profitieren.

Mit freundlichen Grüßen

Hubertus Heil

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