Als Bundesarbeitsminister darf ich mich allerdings nicht in konkrete Tarifauseinandersetzungen einmischen, ich bitte hier um Verständnis.
Wichtig ist: Die Leitideen des Bürgergeldes bleiben bestehen! Es richtet sich unverändert an erwerbsfähige Menschen (und deren Familien), die Hilfe wirklich brauchen. Das Bürgergeld bleibt eine verlässliche Leistung zur Sicherung des Lebensunterhalts. Die Jobcenter unterstützen auch weiterhin aktiv Menschen, um sie aus der Bedürftigkeit in Arbeit zu bringen.
Geflüchtete aus der Ukraine, die die aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen, haben unter denselben Bedingungen wie alle Berechtigten anderer Herkunft Zugang zu Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II - Bürgergeld). Auch für sie gelten die gesetzlichen Regelungen zu dem nach § 12 SGB II zu berücksichtigendem Vermögen. Die Anspruchsvoraussetzungen einschließlich der Prüfung der Vermögensverhältnisse werden anschließend anhand der Antragsunterlagen und der gemachten Angaben geprüft.
Als überzeugter Sozialdemokrat setze ich mich grundsätzlich für eine starke Tarifbindung ein, da diese in der Regel mit faireren Arbeitsbedingungen und besseren Löhnen für Beschäftigte einhergeht.