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Hubertus Heil
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Frage von Dietmar S. •

Ich bekomme seit 2000 eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit.Die lag viele Jahre bei 320Euro.Seit einem Jahr bekomme ich eine Altersrente von 500 Euro.Ist das so viel,das mir die der Zuschuss für die neue Zurechnungszeit nicht zusteht?

Habe sich so viel mehr verdient als die Leute,denen eine Zurechnungszeit ab dem Jahr 2001 zusteht?Ich glaub das kann es doch nicht sein.Freundlichst,Dietmar S..

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Sehr geehrter Herr S.

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Die Verbesserungen für Bestandsrentnerinnen und Bestandrentner gelten nur für Renten wegen Erwerbsminderung, die in der Zeit vom 1. Januar 2001 bis 31. Dezember 2018 begonnen haben.

Es ist nachvollziehbar, dass diejenigen, deren Rente wegen Erwerbsminderung bereits vor dem Jahr 2001 begonnen hat und die nicht von dem Zuschlag profitieren, hiervon enttäuscht sind. Wir haben uns jedoch bewusst für den 1. Januar 2001 als Stichtag für den Beginn der Zuschläge bei Renten wegen Erwerbsminderung entschieden. 

Das EM-Reformgesetz 2001 stellte einen weitreichenden Einschnitt in das bis dahin geltende Recht der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit dar und es wurden Abschläge auf diese Renten eingeführt. Seither haben sich die durchschnittlichen Zahlbeträge dieser Renten bei einem Neuzugang im Laufe der Jahre nach und nach verringert. 

Versicherte, deren Renten wegen Erwerbsminderung vor dem Jahr 2001 begonnen haben, mussten dagegen keine Abschläge bei ihrer Rente hinnehmen und beziehen seither eine ungekürzte Rente.

Der Zuschlag auf Renten wegen Erwerbsminderung, die ab dem Jahr 2001 begonnen haben, wirkt daher zielgerichtet bei denjenigen, deren Erwerbsminderungsrenten besonders niedrig sind und die von den gesetzlichen Änderungen seit 2001 besonders betroffen waren.

Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil, MdB

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