Die Energiepreispauschale und die Einmalzahlung für erwachsene Leistungsberechtigte in den Existenzsicherungssystemen richteten sich grundsätzlich an verschiedene Personenkreise.
Trotzdem stimme ich Ihnen zu, dass auch Beschäftigte eines Pflegebetriebs, die keine pflegerischen Tätigkeiten ausüben, eine angemessene Bezahlung verdient haben. Dafür werde ich mich einsetzen.
Wir haben die Energiepreispauschale als kurzfristiges Instrument beschlossen, um Personengruppen zu entlasten, denen typischerweise Fahrtkosten im Zusammenhang mit ihrer Erwerbstätigkeit entstehen.
Das Kindergeld gilt als Einkommen des Kindes und wird in die Berechnung seines Bürgergeldes einbezogen.
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Hierfür bedarf es aber nicht nur des Rechts auf Sozialleistung, sondern auch der Verpflichtung seitens des Leistungsbeziehers.
Nach Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit dem Sozialstaatsgebot des Art. 20 Abs. 1 Grundgesetz (GG) ist der Staat verpflichtet, dem mittellosen Bürger die Mindestvoraussetzungen für ein menschenwürdiges Dasein erforderlichenfalls durch Sozialleistungen zu sichern