Sehr geehrter Herr Heil, ich bin im Vorruhestand, zahle weiterhin Steuern und Sozialabgaben. Dennoch wird mir die Energiepausschale verweigert, weil kein akt. Arbeitsverhältnis besteht.
Wann wird diese offensichtliche Ungerechtigkeit zu Lasten der Vorruheständler beseitigt?
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Wir haben die Energiepreispauschale als kurzfristiges Instrument beschlossen, um Personengruppen zu entlasten, denen typischerweise Fahrtkosten im Zusammenhang mit ihrer Erwerbstätigkeit entstehen. Vorruhestandsregelungen basieren auf einer privatrechtlichen Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und ehemaligem Arbeitgeber. Da Vorruheständler keiner aktiven Beschäftigung nachgehen, und ihnen somit auch keine Fahrtkosten entstehen, ist die Auszahlung der Energiepreispauschale nicht vorgesehen.
Ich bedauere, dass es keine Energiepreispauschale für Vorruheständler gab. Mit der Gas- und Strompreisbremse haben wir allerdings hohe Entlastungen für alle Bürgerinnen und Bürger geschaffen. Auch für Bürgerinnen und Bürger, die beispielsweise mit Öl oder Holzpellets heizen, haben wir ebenfalls Mittel zur finanziellen Entlastung bereitgestellt, die über die Länder beantragt werden können.
Unser Ziel war es, mit einer Vielzahl von zielgerichteten Instrumenten wirksame Entlastungen im vergangenen Winter zu schaffen. Ich bin davon überzeugt, dass uns das gelungen ist.
Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil