Soweit ein grundsätzlich bestehender Rentenanspruch zum Beispiel aus Gründen der Einkommensanrechnung nicht zur Auszahlung kommt, besteht kein Anspruch auf die Energiepreispauschale.
Mit einem Arbeitslosengeld in Höhe von 67 % (Arbeitslose mit einem Kind im Sinne des Steuerrechts) bzw. 60 % (übrige Arbeitslose) des bisherigen Arbeitsentgelts wurde beiden Zielen Rechnung getragen.
Der Bundeskanzler und die Bundesregierung verfolgen beim Thema Waffenlieferungen an die Ukraine eine klare Linie: wir liefern in enger Abstimmung mit unseren Verbündeten in EU und NATO.
Berechtigt sind damit also auch Rentnerinnen und Rentner, die eine Aufstockung durch die Grundsicherung erhalten
Der Bezug von Bürgergeld begründet grundsätzlich die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung und der sozialen Pflegeversicherung.
Bezieherinnen und Bezieher von Vorruhestandsgeld haben, da sie noch nicht im Rentenbezug sind, keinen Anspruch auf die Energiepreispauschale für Rentnerinnen und Rentner.