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Hubertus Heil
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Frage von Sabine S. •

Sehr geehrter Herr Heil, warum übernimmt Deutschland nicht das österreichische Rentensystem? Dort zahlt jeder, der Geld verdient seinen Beitrag in die Rentenkasse ein- selbst der Bundeskanzler.

Das deutsche Rentensystem krankt an den fehlenden Einnahmen von Beamten, Abgeordneten, über die RV-Grenze Verdienenden usw.. Die Gleichstellung wird doch in Deutschland so betont- wo bleibt sie in diesem Fall? Beamte werden bereits in allen Bereichen vom Staat subventioniert und haben Sonderkonditionen in Bezug auf den Renteneintritt. Wie Ihnen sicher bekannt ist, sind die Pensionen ein Vielfaches der Renten!!
Diese sozialen Ungerechtigkeiten haben aber bei deutschen Politikern keine Chance, überhaupt erörtert zu werden- zu unbequem und ausserdem haben sie ja nicht diese Probleme!!!
Österreich ist in sozialen Angelegenheiten bürgerzugewandt. Es gibt dort ja auch seit vielen Jahren z.Bsp. das 365,-€-Ticket im ÖPNV ganzjährig.
Wird so etwas bei unseren Politikern nicht wahrgenommen ??
Wollen sie sich etwa nicht die Blöße geben und von anderen Ländern lernen? Vielleicht sollten unsere Politiker einmal Praktika machen. Theorie und Rhetorik beherrschen sie , Praxisnähe fehlt !!!!

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau S.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Soweit Sie die Alterssicherungssysteme in Österreich und Deutschland ansprechen, ist zunächst voranzustellen, dass ein uneingeschränkter Vergleich von zwei völlig unterschiedlichen Systemen der Alterssicherung nicht möglich ist. Insbesondere können nicht nur einzelne Aspekte des Rentensystems in Österreich herausgegriffen werden. Es muss immer die spezifische Situation des jeweiligen Landes betrachtet und das gesamte Konzept der Alterssicherung ins Auge gefasst werden. Bspw. entstehen im österreichischen Rentensystem deutlich weniger kleine Renten, da es dort eine Mindesteinzahldauer von 15 Jahren gibt, während in Deutschland bereits nach fünf Jahren Rentenanwartschaftszeiten Renten ausgezahlt werden.

Das derzeitige System der gesetzlichen Rentenversicherung ist schwerpunktmäßig auf Arbeitnehmer*innen ausgerichtet. Der von Ihnen geforderte Umbau zu einer allgemeinen Erwerbstätigenversicherung durch Einbeziehung aller Gruppen und damit auch derjenigen Gruppen, die bisher eigenen Alterssicherungssystemen unterliegen, würde eine grundlegende Veränderung der bestehenden Alterssicherungssysteme darstellen. Daher ist es wichtig, sämtliche Auswirkungen in den Blick zu nehmen und zu berücksichtigen.

Beispielsweise würde - je nach konkreter Ausgestaltung - die Einbeziehung aller Personengruppen zwar kurz- und mittelfristig zu einer Verbesserung der Finanzgrundlage der gesetzlichen Rentenversicherung führen. Allerdings darf nicht übersehen werden, dass sich für diese Personenkreise langfristig auch Rentenansprüche mit entsprechend höheren Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung ergeben würden. Ein höheres Rentenniveau wäre bspw. dadurch nicht erreicht, da aufgrund des Äquivalenzprinzips in der gesetzlichen Rente auch später höhere Ausgaben entstehen würden. Die für alle Alterssicherungssysteme gleichermaßen bestehende demografische Entwicklung, dass der Anteil der Beitragszahler*innen sinken und der Anteil der Leistungsbezieher*innen steigen wird, lässt sich mit einer solchen Änderung allerdings nicht aufhalten.

Entscheidend sollte daher zunächst sein, für bestimmte Gruppen, die bisher überhaupt keiner verpflichtenden Alterssicherung unterliegen, im Hinblick auf bestehende Sicherungslücken eine Verpflichtung zur Altersvorsorge zu schaffen. Genau dieses Ziel verfolgen die Regierungsparteien mit der Vereinbarung im Koalitionsvertrag vom 7. Dezember 2021, wonach eine Altersvorsorgepflicht für Selbstständige mit Wahlfreiheit für diejenigen neuen Selbstständigen eingeführt werden soll, die nicht anderweitig verpflichtend abgesichert sind. Hierbei sollen Selbstständige in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sein, sofern sie nicht im Rahmen eines unbürokratischen Verfahrens aus dieser herausoptieren und ein privates Vorsorgeprodukt wählen, dass bestimmten Voraussetzungen genügen muss. Damit wird eine bisher bestehende Sicherungslücke geschlossen und die soziale Absicherung für Selbstständige verbessert.

Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil

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