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Hubertus Heil
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Frage von Claudia M. •

Werden bei Sozialleistungsbezug zB SGBII/Bürgergeld/Jobcenter trotz höchster Rechtsprechung unverändert rechtswidrige Wuchermiete übernommen + erfolgten Rückforderungen für nicht verjährte Beträge?

Unterkunftsgebühren für Geflüchtete, Asylbewerber, Wohnungslose, Obdachlose

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof BayVGH
Beschluss vom 14.04.2021 12 N 20.2529 + 16.05.2018 12 N 18.9

Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 09489 vom 26.07.2023
RatsInformationsSystem München - Sitzungsvorlagen - Sitzungsvorlage 20-26 / V 09489 (muenchen.de)
"Der Beschluss des 12. Senats des BayVGH hat zwar keine unmittelbare Auswirkung auf die Gebühren im Wohnungslosen-u.Obdachlosenbereich (kurz WoLo-Unterbringung), gleichwohl gilt es den tragenden Grundsätzen der Entscheidung auch für diesen Bereich Rechnung zu tragen. Da das System der WoLo-Unterbringung vielschichtig, nach Lebenslagen differenziert und zielgruppenspezifisch aufgebaut ist, kann das Ergebnis einer Überprüfung entsprechend den Ausführungen des VGH derzeit noch nicht vorgelegt werden. Die für den WoLo-Bereich notwendigen Änderungen werden dem Stadtrat aber zu gegebener Zeit in einer gesonderten Beschlussvorlage zur Entscheidung ûnterbreitet werde

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau M.,

vielen Dank für Ihre Nachricht. 

Für die Leistungen für Unterkunft und Heizung im Rahmen des Bürgergeldes sind die Kommunen zuständig. Die Bundesländer haben die Aufsicht über die Kommunen. Generell gilt, dass Unterkunftsbedarfe im Bürgergeld in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt werden, soweit sie angemessen sind. Mietwucher liegt vor, wenn die ortsübliche Vergleichsmiete um mehr als 50 Prozent überschritten wird. Gegen zivilrechtlich unwirksame Wuchermieten können Mieterinnen und Mieter vorgehen. Bürgergeldbeziehende Personen werden hierauf vom Jobcenter aufmerksam gemacht. Mietaufwendungen die nicht anfallen, können nicht übernommen werden. Zu Unrecht erbrachte Unterkunftsaufwendungen werden von den Jobcentern zurückgefordert.

Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil, MdB

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